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Bauantrag stellen: Ablauf, Dauer und typische Fehler

Bauantrag stellen: Ablauf, Dauer und typische Fehler

Für die meisten Bauvorhaben ist der Bauantrag essenziell, da sonst keine Baugenehmigung erteilt wird. Angehende Bauherren, die zum ersten Mal bauen, fragen sich, worauf geachtet werden muss – insbesondere welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie die Art des Bauvorhabens die jeweiligen Voraussetzungen beeinflusst – und vor allen Dingen, wie lange der Genehmigungsprozess dauert.

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung des Artikels

  • Baugenehmigung ist in Deutschland verpflichtend: Mit den Bauarbeiten darf üblicherweise erst nach Einreichung des Bauantrags und schriftlicher Baugenehmigung durch die Gemeinde begonnen werden.

  • Vollständige Bauantragsformulare nötig: Dazu zählen Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen sowie statische und technische Berechnungen.

  • Kosten und Bearbeitungsdauer können variieren: Je nach Komplexität des Bauvorhabens sowie Auslastung des Bauamts können Bearbeitungszeit und Kosten für die Baugenehmigung variieren.

Was ist ein Bauantrag?

Beim Bauantrag handelt es sich um einen formellen, schriftlichen Antrag an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Hierfür wird in der Regel ein spezielles Formblatt verwendet, das bei der Bauaufsichtsbehörde erhältlich ist. Nur so ist es möglich, eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben wie Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung zu bekommen.

Der Bauantrag ist die Grundlage für die rechtmäßige Bauausführung und stellt sicher, dass das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht. Die Art des Bauvorhabens beeinflusst dabei, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.

Unterschied zum Bauvorbescheid

Während der Bauantrag in der Regel direkt zur Baugenehmigung für das komplette Bauvorhaben führt, werden mit dem Bauvorbescheid nur einzelne Fragen im Vorfeld im Rahmen einer Bauvoranfrage mit der Baubehörde verbindlich geklärt und beantwortet.

Der Bauvorbescheid bietet dem Bauherren Planungssicherheit. Da er weniger detailliert ist als der Bauantrag ist er auch kostengünstiger. Allerdings ersetzt er nicht die eigentliche Baugenehmigung, welche zwingend für ein Bauvorhaben erforderlich ist.

Mit dem Bauvorbescheid werden Teilaspekte rund um das Projekt geprüft und es können grundsätzliche Fragen geklärt werden. In vielen Fällen wird ein positiver Bauvorbescheid als Basis für das eigentliche Genehmigungsverfahren genutzt. Der Vorbescheid ist in seiner Gültigkeit zeitlich auf 1 bis 3 Jahre begrenzt.

Wer stellt den Bauantrag?

In der Regel wird der Bauantrag vom Bauherr, also dem Eigentümer oder Käufer des Grundstücks, gemeinsam mit einer bauvorlageberechtigten Person (Architekt/Architektinnen oder Bauingenieur) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt.  

Beim Hausbau mit Isowoodhaus müssen Bauherren sich in der Regel nicht um diese Dinge kümmern, denn der zuständige Bauleiter, der rund um das Bauvorhaben eine zentrale Rolle spielt, übernimmt alle Aufgaben rund um das Baugenehmigungsverfahren und der formalen Abwicklung des Bauantrags.

Wann ist ein Bauantrag nötig?

In Deutschland ist grundsätzlich für alle fest mit dem Boden verbundenen baulichen Anlagen ein Bauantrag nötig. Ausnahmen bestehen nur, wenn die baulichen Vorhaben laut der Landesbauordnung genehmigungsfrei sind. Wer also ein Haus bauen möchte, der muss sich zwingend mit dem Thema Bauantrag beschäftigen. Dabei ist zu beachten, dass beim Bau eines Gebäudes der Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie die rechtlichen Aspekte eine wichtige Rolle spielen und der Umfang des Bauvorhabens maßgeblich beeinflusst, welche Unterlagen einzureichen sind und ob eine Genehmigungspflicht besteht. Es ist daher ratsam, sich die entsprechenden Informationen seines Bundeslandes einzuholen.

Ist ein Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig, muss keine Baugenehmigung beantragt werden und eine solche wird auch nicht erteilt.

Neubauten

In Deutschland ist bei Neubauten, egal ob Eigenheime – insbesondere wenn es um das Wohnen im eigenen Haus geht –, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbebauten sind grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich, wenn das neue Gebäude fest mit dem Boden verbunden ist. Dies gilt im Übrigen auch für jede Form von Anbauten (Garage, Carport), wenn diese eine bestimmte Größe überschreiten sowie Aufstockungen. Ein solches Vorgehen dient sowohl der Sicherheit als auch der Einhaltung der städtebaulichen Vorgaben.

Die genauen Regelungen rund um Neubauten sind von der jeweiligen Landesbauordnung abhängig. Daher ist es ratsam, vor jedem Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob das geplante Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. So lassen sich rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Baumaßnahmen am Bestand (Umbau)

Der Bauantrag bei Veränderungen am Bestand ist immer dann nötig, wenn durch die Bauarbeiten die Statik, Nutzung oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich verändert wird.

Grundsätzlich ist für An- und Umbauten eine Baugenehmigung erforderlich, wenn dadurch die Wohnfläche vergrößert, Dachlandschaften durch Gauben verändert werden oder tragende Wände von den Umbaumaßnahmen betroffen sind.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, wann eine Baugenehmigung benötigt wird.

Maßnahme Informationen
Veränderung der Statik Eingriffe in tragende Wände, Stützen oder am Dachstuhl
Nutzungsänderungen Werden Räume im Gebäude anders genutzt als ursprünglich genehmigt (Garage als Wohnraum; Gewerbe wird zur Wohnung usw.)
Veränderung der Außenhülle Anbauten, Aufstockungen, Einbau von Dachgauben oder neuen großen Dachflächenfenstern.
Anbauten Dabei handelt es sich um Wintergärten, Garagen und Carports. Letzteres ist abhängig von der Größe und den Regelungen in der Landesbauordnung.
Umfangreiche Sanierungen Wird das Erscheinungsbild vom Haus stark verändert (Dachform, Fassade). Wichtig dabei ist es, auf Denkmalschutz oder besondere Auflagen zu achten.

Ausnahmen

Nicht bei jeder baulichen Maßnahme ist ein Baugenehmigungsverfahren nötig. Ausnahmen bilden die verfahrensfreien Bauvorhaben. Dies bedeutet, dass viele kleinere Projekte verfahrensfrei sind und keine Baugenehmigung erforderlich ist. Dennoch müssen die Vorschriften des Bebauungsplans und des Bauordnungsrechts wie etwa Abstandsflächen eingehalten werden. Ausnahmen bestehen nur, wenn in bestimmten Fällen sogenannte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder der Landesbauordnung erteilt werden können.

Zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben nach § 62 BauO gehören:

  • Gebäude ohne Aufenthaltsraum: Diese sind oftmals bis zu einer bestimmten Größe (30 m³ Brutto-Rauminhalt bzw. im Außenbereich bis zu 10 m³) genehmigungsfrei. Zu Letzteren zählen Gartenhäuser und Schuppen.

  • Garagen & Carports: Bis zu einer gewissen Größe (50 m² Fläche) sind diese je nach Regelungen des Bundeslandes verfahrensfrei. Allerdings müssen die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

  • Terrassenüberdachungen: Bis zu einer bestimmten Tiefe (meist 3 m) verfahrensfrei.

  • Zäune & Mauern: In der Regel bis zu einer Höhe von 2 m ohne Genehmigung vom Bauamt möglich.

  • Pools: Kleinere Schwimmbecken benötigen keine Baugenehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen vollständigen Bauantrag werden in Deutschland eine Reihe von Unterlagen benötigt. Diese Unterlagen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die von den Bauämtern hinsichtlich Inhalt, Form und Vollständigkeit vorgegeben werden. Wichtig dabei ist, dass die erforderlichen Unterlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, meist einem Architekten oder einem Bauingenieur, eingereicht werden.

Formale Unterlagen

Zu den formalen Unterlagen für eine Baugenehmigung gehören die Bauantragsformulare der Bauaufsichtsbehörde, welche sowohl vom Bauherrn als auch vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen.

Neben dem Nachweis der Bauherreneigenschaft muss ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte, nicht älter als 3 bis 6 Monate), ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500 sowie eine detaillierte schriftliche Baubeschreibung des Bauvorhabens bei der Baubehörde eingereicht werden. Wichtig dabei ist, dass der Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermesser erstellt wurde und neben der genauen Position des Gebäudes auch die Baufluchtlinien und die Höhenbezugspunkte enthält.

Technische Unterlagen

Diese sind entscheidend für die Prüfung der Standsicherheit, rund um den Brandschutz und für die Bauweise. Die Tabelle zeigt, welche Unterlagen zwingend für die Baugenehmigung erforderlich sind.

Unterlagen Hinweise
Bauzeichnungen Gemeint sind damit Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1 : 100
Berechnung der bebauten und unbebauten Grundstücksfläche Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
Wohn- und Nutzflächenberechnung Genaue Berechnung der Flächen gemäß der Wohnflächenverordnung.
Umbauter Raum Berechnung des Gebäudevolumens
Standsicherheitsnachweis (Statik) Je nach Landesbauordnung und Verfahrensart muss ein geprüfter statischer Nachweis eingereicht werden, um die Stabilität des Bauwerks zu bestätigen.
Entwässerungsantrag Hierbei geht es um den Nachweis der Abwasserentsorgung inkl. den Höhenbezugspunkten.

Sonstige Dokumente

Auch die nachfolgenden Dokumente müssen zusammen mit dem Bauantrag für das Genehmigungsverfahren bei der Baubehörde eingereicht werden.

  • Schallschutznachweis: Nachweise über die Einhaltung der Schallschutzvorschriften.

  • Brandschutznachweis: Erläuterung der Brandschutzmaßnahmen, besonders bei Sonderbauten.

  • Wärmeschutznachweis/Energieausweis: Nachweis der Energieeffizienz gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

  • Bestandszeichnungen: Nötig, wenn ein Bestandsgebäude verändert werden soll.

  • Stellplatznachweis: Sofern die Stellplatzpflicht nicht anderweitig erfüllt wird.

  • Baumfällgenehmigung: Wenn Bäume auf dem Grundstück gefällt werden müssen.

Wie läuft der Bauantrag bis zur Baugenehmigung ab?

Vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung sind verschiedene Schritte erforderlich. Das komplette Prozedere beginnt mit der Vorbereitung. Hierzu erstellt der Architekt oder Bauingenieur den Entwurf inklusive der Bauvorlagen, dem Lageplan sowie den Nachweisen zum Brandschutz, Wärme- und Schallschutz. Daraufhin erfolgt die Antragstellung bei der Bauaufsichtsbehörde.

Einreichung beim Bauamt

Vor der Einreichung bei der Baubehörde muss der Antrag sowohl vom Bauherren als auch vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals überprüft, ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist dies der Fall, kann der Bauantrag sowohl persönlich als auch postalisch oder digital bei der Baubehörde eingereicht werden. Dort erhält der Bauherr eine Antragsnummer, die er in der Folge für die Nachverfolgung rund um das Verfahren nutzen kann.

Prüfung durch die Behörde

Im Rahmen der Bearbeitung wird die Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag auf Vollständigkeit und auf Konformität mit dem Bebauungsplan, der Landesbauordnung und weiteren Vorschriften überprüfen.

Sehr häufig werden auch die Nachbarn über das Bauvorhaben informiert und müssen dem zustimmen bzw. haben die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Hierbei kann es dann zu Rückfragen oder Nachforderungen beim Bauherr kommen, die er im eigenen Interesse schnellstens erledigen sollte.

Genehmigung oder Ablehnung

In der Regel wird bei positiver Prüfung die schriftliche Baugenehmigung von der jeweiligen Gemeinde erteilt. Die Baugenehmigung ist in den meisten Fällen auf 3 Jahre befristet und kann Auflagen und Bedingungen enthalten, die erfüllt werden müssen. Dies bedeutet, die Baumaßnahmen müssen in dieser Zeit begonnen werden. Ist dies nicht der Fall, muss ein neuer Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.

Bei einer eventuellen Ablehnung der Baugenehmigung kann der Bauherr innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen.

Wie lange dauert es, bis ein Bauantrag vom Bauamt genehmigt wird?

Üblicherweise ist mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis vier Monaten zu rechnen. Dies gilt jedoch nur, wenn alle nötigen Formulare vollständig eingereicht wurden.

Faktoren für die Dauer

Maßgeblich für die Bearbeitungsdauer bis zur Erteilung der Baugenehmigung sind neben der Komplexität des Projekts auch die Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen diese oder sind nicht vollständig, wird der Bauantrag zurückgestellt, bis alles komplett ist. Die Bearbeitungszeit kann sich so durchaus verdoppeln.

Entscheidend für die Bearbeitungsdauer ist auch die Auslastung des Bauamts. Durch Personalmangel und viele Anträge in bestimmten Regionen können sich die Prozesse erheblich verzögern.

Durchschnittliche Bearbeitungszeiten

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten können stark variieren und reichen von 6 bis 12 Wochen für ein Einfamilienhaus  bis zu 3 bis 6 Monaten für ein Mehrfamilienhaus oder einen Gewerbebau. Komplexe Bauvorhaben können durchaus auch länger dauern.

Tipps, um Zeit zu sparen

Bauherren sollten die Unterlagen rund um den Bauantrag von einem erfahrenen Architekten oder Fachplaner überprüfen lassen, um Nachfragen durch das Bauamt zu vermeiden.

Des Weiteren ist es von Vorteil, eine Bauvoranfrage zu stellen, um grundsätzliche Fragen zu klären.

Falls nötig, sollten im Vorfeld die Unterschriften der beteiligten Nachbarn eingeholt werden.

Was sind typische Fehler beim Bauantrag?

Die typischen Fehler beim Bauantrag sind meist formeller Natur. Allerdings kann es auch zu inhaltlichen Fehlern und dergleichen kommen.

Unvollständige Unterlagen

Dabei geht es in erster Linie um fehlende Nachweise. Dazu zählen der amtliche Lageplan sowie der Wärme- und Schallschutznachweis. Dies führt jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Verfahrens.

Missachtung von Vorschriften

Dabei geht es sehr oft um einen Verstoß gegen den Bebauungsplan. Dazu zählen Gebäude, die zu nah an der Grundstücksgrenze stehen, die falsche Dachform haben oder die zulässige Bauhöhe überschreiten. Auch die nicht nachgewiesene Anzahl der benötigten PKW-Stellplätze führt sehr oft zu Problemen bei der Baugenehmigung.

Falsche oder unklare Angaben

Vielfach werden Fehler bei der Berechnung der Geschossfläche gemacht. Gerade bei Hanglagen oder bei Dachgeschossen ist dies sehr oft der Fall.

Vielfach sind in den Bauvorlagen auch die Raumbezeichnungen oder die Abkürzungen fehlerhaft und bedürfen einer Änderung in der Beschreibung.

Kommt es zu Abweichungen vom ursprünglichen Plan, müssen diese ebenfalls genehmigt werden. Ansonsten ist die Rede vom Bauen ohne gültige Baugenehmigung, was nicht selten zum Baustopp führen kann.

Tipps zur Fehlervermeidung

Damit es bei der Genehmigung nicht zu Problemen kommt, sollten Bauherren die professionelle Unterstützung durch bauvorlageberechtigte Architekten oder Plan in Anspruch nehmen. So lassen sich Form- und Inhaltsfehler rund um das Bauvorhaben von Anfang an vermeiden.

Fazit

Beim Bauantrag handelt es sich um ein komplexes, zeitaufwendiges, aber unerlässliches Verfahren rund um das Bauvorhaben.

Grundsätzlich darf in Deutschland ohne Baugenehmigung nicht gebaut werden. Der Bauantrag kann nur von einer bauvorlageberechtigten Person beim Bauamt eingereicht werden. Bauherren sollten sich in Geduld üben, denn von der Einreichung des Bauantrags bis zur Baugenehmigung kann es drei bis vier Monate dauern.

Ein wichtiger Aspekt beim Bauantrag sind die anfallenden Gebühren, die sich nach den gesamten Baukosten richten. Die Höhe der Gebühren wird unter anderem durch den Bearbeitungsaufwand des Antrags bestimmt. Grob geschätzt liegen die Kosten für einen Bauantrag bei etwa 0,5 Prozent der gesamten Baukosten. Bei Baukosten von rund 200.000 Euro fallen somit für den Bauantrag circa 1.000 Euro an. Liegt die Bausumme deutlich niedriger, ist in den meisten Fällen eine Mindestgebühr von mindestens 100 Euro zu zahlen.

Durch eine präzise Planung, Vollständigkeit aller Dokumente und der Kommunikation mit dem Bauamt kann der Prozess rund um die Baugenehmigung erheblich beschleunigt werden.

Bauherren sollten auf keinen Fall alle Entscheidungen bis zur Baugenehmigung dem Architekten überlassen, sondern sich mit den Gegebenheiten vertraut machen, um keine unschönen Überraschungen zu erleben.

Zusammenfassend gilt, dass mit der richtigen Vorbereitung und fachkundiger Unterstützung der Bauantrag kein unüberwindbares Hindernis darstellt, sondern vielmehr ein wichtiger Schritt zur Realisierung des Bauvorhabens ist.

FAQs Bauantrag

Der Bauantrag ist immer nötig, wenn es um die Errichtung von baulichen Anlagen oder eine Veränderung bei der Nutzung geht.

Eingereicht wird der Bauantrag vom Bauherr bzw. Grundstückseigentümer. Für die Einreichung zwingend erforderlich ist jedoch eine bauvorlageberechtigte Person.

Die Bearbeitung dauert in Deutschland im Schnitt zwischen drei und sechs Monaten.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind ein amtlicher Lageplan, detaillierte Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung, statische Berechnungen, der Energieausweis sowie die Nachweise zur Entwässerung und den Stellplätzen erforderlich.

Bauherren erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid mit der Begründung. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann Widerspruch bei der Baubehörde eingelegt werden.

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Mann mit kurzen, hellbraunen Haaren, blauen Augen und einem freundlichen Lächeln. Er trägt ein helles Poloshirt. Der Hintergrund ist unscharf und grünlich.
Autor: Tim Kirchhoff
Geschäftsführer
Tim Kirchhoff ist seit vielen Jahren eine treibende Kraft hinter der Isowoodhaus GmbH. Mit seiner Leidenschaft für nachhaltiges Bauen und seiner Expertise im Bereich Holzbau führt er das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft. Im Fokus seiner Arbeit stehen ökologische Bauweisen, innovative Technologien und die Schaffung gesunder Wohnräume. Als Geschäftsführer von Isowoodhaus setzt er wichtige Impulse in der Fertigbau-Branche und treibt die Weiterentwicklung des modernen Holzfertigbaus maßgeblich voran.

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