Baukindergeld ist für viele Bauherren auch heute noch ein feststehender Begriff, obwohl das Programm bereits Ende 2022 auslief. Doch was verbarg sich hinter dem Baukindergeld und wer konnte die Förderung beantragen? Schon damals haben Baufamilien sich Fragen rund um die Anforderungen sowie den dazugehörigen Antrag gestellt, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Nachträglich möchten wir mit dem folgenden Artikel das Wichtigste in Kürze nochmals aufgreifen und gleichzeitig aufzeigen, welche Möglichkeiten es statt des Baukindergelds heute von der Bundesregierung gibt.
Die Definition von Baukindergeld – Es handelte sich um staatliche Fördergelder, welche von der KfW-Bank für maximal 10 Jahre ausgezahlt wurden.
Die Bedeutung für Baufamilien – Baufamilien mit geringerem Einkommen kamen leichter an eine Baufinanzierung. Der Kauf oder der Bau von Immobilien sollte als Wertanlage dienen und im Alter eine Absicherung darstellen.
Neue Fördermöglichkeiten für Baufamilien – Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien” (WEF 300) wurde ein direkter Nachfolger geschaffen. Allerdings handelt es sich nicht mehr um einen Zuschuss, sondern um einen zinsgünstigen Kredit.
Es handelte sich um eine staatliche Förderung. Das Baukinderfeld wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt. Die Höhe der Förderung lag bei 1.200 Euro pro Kind und Jahr für maximal 10 Jahre.
Ziel und politische Intention – Mit dem Baukindergeld sollten Familien mit im Haushalt lebenden Kindern beim Kaufen oder Bauen von Wohneigentum unterstützt werden. Dies bedeutet, dass die Förderung auf der einen Seite zur Schaffung von Wohnraum dienen sollte und auf der anderen Seite die Wohnraumknappheit und die Altersarmut bekämpfen sollte. Insbesondere für Familien mit geringem Einkommen sollte der Traum von den eigenen vier Wänden erleichtert werden. Mithilfe der Förderung sollten mehr Familien Eigentümer werden, was in der Folge die Altersarmut bekämpfen und somit auch die soziale Gerechtigkeit verbessern sollte.
Bedeutung für Familien – Es war möglich, das Baukindergeld als Eigenkapital zu verwenden, um leichter an einen Immobilienkredit oder eine sonstige Finanzierung rund um das Eigenheim zu kommen. Für Familien sollte der Kauf oder der Bau einer Immobilie als Wertanlage dienen und dabei gleichzeitig eine Absicherung für das Alter bieten.
Das Baukindergeld, welches bis 2022 nur von Familien mit Kindern beantragt werden konnte, galt als direkter Zuschuss beim Bau oder Kauf eines Eigenheims. Der Zuschuss musste nicht zurückgezahlt werden. Es wurden für maximal 10 Jahre 1.200 Euro pro Kind gewährt. Um Baukindergeld beantragen zu können, gab es für Familien mit einem Kind eine Einkommensgrenze. Das Baukindergeld war zweckgebunden und durfte nur zur Finanzierung des Eigenheims verwendet werden.
Der Nachfolger zu dieser Förderung ist aktuell „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300), welcher ebenfalls bei der KfW beantragt werden kann. Im Vergleich zum Baukindergeld handelt es sich beim WEF 300 um ein zinsgünstiges Darlehen. Somit ist das WEF 300 kein Zuschuss, sondern ein Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Der Kredit hat ein maximales Fördervolumen von 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze wurde angehoben und steigt für jedes weitere Kind. WEF 300 kann als Kredit für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, sofern diese in Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf eines Eigenheims stehen.
Um Baukindergeld zu bekommmen, mussten Baufamilien einige Voraussetzungen erfüllen.
Es musste mindestens ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt leben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung mussten die Kinder jünger als 18 Jahre sein. Des Weiteren musste der Antragsteller für das betreffende Kind Kindergeld oder einen vergleichbaren Kindergeldfreibetrag erhalten. Auf die Anzahl der Kinder gab es keine Beschränkung.
Um Anspruch auf Baukindergeld zu haben, lag die Einkommensgrenze bei einem Kind bei 90.000 Euro versteuerndem Einkommen jährlich. Für jedes weitere Kind erhöhte sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Im Detail bedeutet dies: ein Kind – 90.000 Euro, zwei Kinder – 105.000 Euro (90.000 Euro + 15.000 Euro) bzw. drei Kinder – 120.000 Euro (90.000 Euro + 15.000 Euro + 15.000 Euro).
Dabei galt zu beachten, dass die Einkommensgrenze sich auf das zu versteuernde Einkommen bezog und nicht auf das Bruttoeinkommen.
Die Einkommensgrenze wurde festgelegt, um sicherzustellen, dass nur diejenigen von der Förderung profitieren, die sie am dringendsten benötigten.
Der staatliche Zuschuss Baukindergeld wurden nur Familien mit Kindern gewährt, die zum ersten Mal in Deutschland Wohneigentum kauften oder bauten. Für die Eigentumsverhältnisse galten folgende Voraussetzungen:
Der Antragsteller musste zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentümer der geförderten Immobilie sein.
Die Wohnimmobilien mussten selbstgenutzt werden. Dies bedeutet, dass die Immobilien nicht vermietet werden durften.
Das Baukindergeld wurde nur für den Erstkauf bzw. Erstbau einer selbstgenutzten Immobilie gewährt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung durfte der Antragsteller nicht über eine weitere selbstgenutzte oder vermietete Immobilie innerhalb Deutschlands verfügen.
Das Baukindergeld konnte nur für Baugenehmigungen bzw. Kaufverträge zwischen dem 01.Januar 2018 und 31.März 2021 abgeschlossene Verträge beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen war die Antragstellung bis zum 31.12.2023 möglich.
Letzteres galt aber nur, solange die Mittel von der KfW noch nicht erschöpft waren.
Um Baukindergeld zu bekommen, galt ein bestimmter Förderzeitraum. Des Weiteren mussten feste Fristen für den Antrag auf Baukindergeld eingehalten werden.
Grundsätzlich musste der Antrag auf Baukindergeld innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug in die geförderte Immobilie bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Der letztmögliche Stichtag für das Baukindergeld beantragen war der 31.12.2023. Dabei war es wichtig, dass der Antrag auf Baukindergeld über das online-Formular des KfW-Zuschuss Portals gestellt wurde.
Mit der Stichtagsregelung beim Baukindergeld galt das Datum der Baugenehmigung oder des Kaufvertrags für die geförderte Wohnimmobilie. Die Stichtagsregelung war entscheidend, wenn es darum ging, ob der Antrag möglich war und ob eine Förderung rückwirkend ausgezahlt werden konnte.
Bei Neubauten galt als maßgeblicher Stichtag das Datum der Baugenehmigung. Wurde Wohneigentum gekauft, dann galt das Kaufvertragsdatum.
Das Baukindergeld-Programm sollte geplant Ende 2020 auslaufen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde es bis zum 31.März 2021 verlängert. Dies bedeutet, dass der Antrag bis zum 31. März 2021 gestellt werden konnte, sofern ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde oder eine Baugenehmigung vorlag. Nach diesem Stichtag konnten keine Neuanträge auf Baukindergeld gestellt werden. Etwas anders sah es bei fehlenden Unterlagen, wie zum Beispiel dem Steuerbescheid aus. Bauherren konnten in diesem Fall eine formlose Erklärung hochladen, in der sie glaubhaft versichern mussten, warum die Unterlagen noch fehlten. Das Nachreichen der Unterlagen musste jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung über das KfW-Zuschussportal erfolgen.
Im Juni 2023 startete die KfW das Nachfolgeprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Mit diesem Programm bekommen Familien mit Kindern oder Alleinerziehende auch heute noch zinsgünstige Kredite, wenn sie planen, Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen. Allerdings handelt es sich bei der Förderung um einen Kredit und nicht um einen Zuschuss, wie es beim Baukindergeld der Fall war. Grundsätzlich soll auch das neue Programm Baufamilien mit geringem Einkommen den Weg zum Eigenheim erleichtern.
Der Zuschuss Baukindergeld wurde von der KfW festgelegt. Wie hoch die Fördermittel waren und welche Laufzeit galt, möchten wir im Folgenden erläutern.
Das Baukindergeld brachte Baufamilien eine jährliche Förderung von 1.200 Euro über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Dies bedeutet, dass Baufamilien insgesamt 12.000 Euro pro Kind als Zuschuss erhielten. Bei zwei Kindern waren es somit insgesamt 24.000 Euro Baukindergeld als Zuschuss.
Die Auszahlung des Baukindergelds erfolgte 10 Jahre lang. Dies bedeutet, dass 10 Jahre lang jährlich eine Auszahlung zum Monatsende erfolgte. Baufamilien musste nach der Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen rechnen, sodass es auch zu Verzögerungen kommen konnte.
Wurde der Antrag bewilligt, dann erhielten Baufamilien eine Auszahlungsbestätigung mit dem ersten Auszahlungstermin. Die erste Auszahlung erfolgte dann zu dem genannten Termin auf die hinterlegte Bankverbindung.
Im Folgenden möchten wir erläutern, wie der Antrag bei der KfW gestellt werden musste.
Der Antrag musste über die Online-Plattform der KfW gestellt werden. Wichtig dabei war, dass der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug in das Haus oder die Wohnung gestellt werden musste. Baufamilien musste sich dazu auf dem KfW-Zuschussportal anmelden und registrieren.
Nach der Registrierung auf dem Zuschussportal der KfW musste sie folgende Dokumente hochladen. Dazu zählten neben der Meldebescheinigung der aktuelle Grundbuchauszug sowie der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung. Im Anschluss daran musste Baufamilien die Prüfung abwarten. Verlief die Prüfung positiv erhielten sie einen Bescheid über die Auszahlung des Baukindergelds.
Neben dem zu frühen oder zu späten Stellen des Antrags kam es aber auch immer wieder zu Formfehlern.
Der Antrag konnte nur innerhalb der sechsmonatigen Frist gestellt werden, da es ansonsten zur Ablehnung des Antrags kommen konnte. Auch Ungenauigkeiten im Antrag oder fehlende Dokumente führten oft zu einer Ablehnung. Ebenso wichtig war die Angabe der richtigen Zahl der Kinder, denn nur so konnte die Berechnung der Fördermittel erfolgen.
Vielfach haben Familien auch versucht, sich das Baukindergeld für den kompletten Förderzeitraum in einer Summe auszahlen zu lassen, was jedoch nicht möglich war.
Damit die Antragstellung auf Baukindergeld Erfolg hatte, mussten einige Nachweise beim Zuschussportal eingereicht werden.
Damit gemeint waren die Steuerbescheide der vorletzten und vorvorletzten Jahre. Nur so konnte das Haushaltseinkommen belegt werden, was eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Baukindergeld war.
Den Nachweis zur Immobilie konnten Antragsteller entweder mit dem Kaufvertrag, welcher zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 unterzeichnet sein musste, oder einer Baugenehmigung, die zwischen Januar 2018 und März 2021 erteilt wurde.
Des Weiteren musste ein Grundbuchauszug vorgelegt werden, der bewies, dass der Antragsteller auch (Mit-) Eigentümer der Immobilie war.
Ebenso wichtig waren die Meldebescheinigungen alle Haushaltsmitglieder inklusive Kinder, welche in die Immobilie einzogen und dort ihren Hauptwohnsitz hatten.
Bei der Antragstellung für das Baukindergeld war neben den Einkommensnachweisen auch eine gültige Meldebestätigung jedes Haushaltsmitgliedes erforderlich – einschließlich der Kinder, eines Lebenspartners oder anderer Personen, die dauerhaft in der Immobilie lebten. Fehlt die Meldebestätigung, konnte dies zur Ablehnung führen, selbst wenn alle Förderbedingungen erfüllt waren.
Ein häufiger Fehler bestand darin, dass der Lebenspartner nicht korrekt als Haushaltsmitgliedes erfasst wurde oder die Meldebestätigung nicht aktuell war. Ebenso mussten Antragsteller beachten, dass auch beim Wechsel eines Haushaltsmitgliedes eine neue Meldebestätigung erforderlich wurde, wenn sich die Wohnsituation nach Antragstellung veränderte.
Zudem war im Rahmen des Nachfolgeprogramms WEF 300 die Option zur Sondertilgung besonders attraktiv: Je nach gewähltem Kreditmodell erlaubt die KfW eine jährliche Sondertilgung, um die Restschuld schneller zu reduzieren. Wer sich für das neue Förderprogramm interessiert, sollte die Förderbedingungen sorgfältig prüfen – insbesondere in Bezug auf die Sondertilgung und die Rolle des Lebenspartners bei der Eigentumsübertragung.
Das Baukindergeld für eine Wohnimmobilie wurde sowohl beim Neubau als auch beim Kauf für zehn Jahre gewährt.
Um im Rahmen einer Baufinanzierung in den Genuss der sogenannten Eigenheimzulage zu kommen, galt das Baugenehmigungsdatum, welches zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen musste.
Grundsätzlich konnten mit Eigenleistungen Kosten beim Neubau gespart werden. Jedoch waren diese Eigenleistungen kein direkter Teil der sogenannten Eigenheimzulage vom Staat.
Maßgeblich für die Bewilligung des Baukindergelds war das Kaufvertragsdatum für die Wohnimmobilie. Der Kaufvertrag mit der notariellen Beurkundung musste spätestens zum 31. März 2021 unterzeichnet sein. Die Fördermittel wurden sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Bestandsimmobilien sowie für den Erwerb einer Wohnimmobilie in einem Altbau gewährt.
Das Baukindergeld konnte auch von Alleinerziehenden sowie unverheirateten Paaren beantragt werden, wenn die folgenden Regelungen eingehalten wurden.
Alleinerziehende hatten einen vollen Anspruch bei Alleinsorge von mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Dabei durfte das zu versteuernde Haushaltseinkommen die bereits erwähnten Grenzen nicht überschreiten. Des Weiteren musste die Immobilie selbst genutzt werden und als erster Wohnsitz des Antragsstellers eingetragen sein.
Antragsteller war der (Mit-) Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, für das das Baukindergeld beantragt wurde. Dies bedeutet, dass die eheliche Situation oder der Familienstand keine Rolle für den Anspruch auf Baukindergeld spielte.
Grundsätzlich musste die Personen, die einen gemeinsamen Immobilienerwerb anstrebten, auch einen gemeinsamen Haushalt bilden. Dies war der Fall, wenn die Antragsteller zusammen wohnten oder eine eheähnliche Gemeinschaft bildeten. Grundsätzlich musste die Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt werden und durfte während dieser Zeit auch nicht vermietet werden.
Mit Umzug, Verkauf oder Vermietung endete die Zahlung von Baukindergeld, da dieses an die Eigenheimnutzung gebunden war.
Die Selbstnutzungspflicht ist für zehn Jahre bindend. Nach Ablauf der Frist spielt es keine Rolle mehr, was mit der Immobilie passiert.
Bei einem Auszug aus der förderfähigen Wohnimmobilie wurden die Bedingungen für die Eigenheimnutzung nicht mehr erfüllt. Nach Mitteilung an die KfW wurden die Zahlungen sofort eingestellt. Bereits erhaltene Mittel mussten vom Empfänger an die KfW zurückgezahlt werden.
Sobald sich die Lebenssituationen geändert haben, wie zum Beispiel ein Umzug ins Ausland, dem Verkauf der Immobilie oder einer Vermietung, erlosch der Anspruch auf Baukindergeld. Die veränderte Lebenssituation musste per Mitteilung schnellstmöglich der KfW gemeldet werden.
Das Baukindergeld aus der Vergangenheit sollte genau wie das neue Programm der KfW, welches als WEF 300 bezeichnet wird, Familien mit Kindern, welche im Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld haben, bei der Baufinanzierung unterstützen.
Rund um das neue Programm wurden nicht nur die Voraussetzungen, sondern auch die Konditionen komplett neu überarbeitet. Während es sich beim Baukindergeld um einen Zuschuss handelt, der nicht zurückgezahlt werden musste, ist das WEF 300 ein zinsgünstiger Kredit von der KfW, der zurückgezahlt werden muss. Der Bund stellt hierfür pro Jahr 350 Millionen Euro bereit.
Nein, denn das Programm wurde zum 31. März 2021 eingestellt.
Grundsätzlich war dies möglich, solange die Summe der Fördergelder die förderfähigen Kosten nicht überstieg.
Die Fördergelder wurden für beide Kinder bewilligt, sofern die weiteren Voraussetzungen eingehalten wurden.
Ja, das war der Fall.
Solange die Kinder zum Haushalt des Antragstellers gehörten und die sonstigen Voraussetzugnen erfüllt wurden, wurden die Fördergelder gewährt.
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