Tim Kirchhoff
Effizienzhaus 40 Anforderungen, KfW-Förderung und Kosten 2026 im Überblick
Der Begriff Effizienzhaus 40 beschreibt einen energetischen Gebäudestandard für besonders energieeffiziente Wohngebäude. Ein Haus in diesem Effizienzhaus Standard 40 benötigt maximal 40 % der Primärenergie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes. Das Effizienzhaus 40, häufig auch als KfW-40-Haus bezeichnet, gehört damit zu den anspruchsvollsten Neubaustandards in Deutschland und ist Voraussetzung für mehrere zentrale KfW-Förderprogramme.
Bauherren stoßen in der Planungsphase auf Begriffe wie KfW-40, EH 40 oder KfW Effizienzhaus. Seit dem 29. Juli 2026 hat sich der gesetzliche Rahmen geändert. Das Gebäudeenergiegesetz wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Das wirkt sich unmittelbar auf die Heiztechnik Anforderungen beim Effizienzhaus 40 aus. Auch bei der KfW-Förderung selbst hat sich seit Sommer 2026 einiges verändert, von neuen Fördersätzen bis zu einer zusätzlichen, befristeten Förderstufe.
Entscheidend sind dabei die technischen Effizienzhaus 40 Anforderungen an Gebäudehülle, Heiztechnik und Nachhaltigkeitsnachweis sowie die konkreten Konditionen der KfW-40-Förderung 2026 für Neubau, Familien und Sanierung.
Effizienzstandard erklärt: Ein Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes und gehört zu den förderfähigen Effizienzhaus Stufen für Neubau und Sanierung.
Neuer Rechtsrahmen: Seit 29.07.2026 regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz statt des GEG die energetischen Vorgaben. Die pauschale 65 Prozent Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist entfallen.
KfW 40 Förderung im Neubau: Über das Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude werden weiterhin das Effizienzhaus 40 sowie befristet bis spätestens 31.12.2026 auch das Effizienzhaus 55 gefördert.
Familienförderung KfW 300: Die maximale Kredithöhe pro Wohneinheit richtet sich nach Kinderzahl und QNG Siegel und reicht von 170.000 bis 270.000 Euro.
Sanierungsstandard reformiert: Seit der BEG Reform vom 21.07.2026 gilt für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 ein einheitlicher Förderkredit Rahmen von 150.000 Euro je Wohneinheit bei reduzierten, aber weiterhin attraktiven Tilgungszuschüssen.
Ein Effizienzhaus 40 ist eine Immobilie mit besonders niedrigem Energieverbrauch. Die Kennzahl 40 beschreibt den maximal zulässigen Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude, einem Konzept, das ursprünglich aus dem GEG Referenzgebäude stammt und auch unter dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz technisch fortgeführt wird.
| Kennzahl | Bedeutung |
| Effizienzhaus Stufe | Stufe 40 |
| Primärenergiebedarf | maximal 40 % eines Referenzgebäudes |
| Transmissionswärmeverlust | maximal 55 % des Referenzwerts |
| Energiequelle | überwiegend erneuerbare Energien (Erneuerbare Energien Klasse) |
| Dämmstandard | sehr hohe Wärmedämmung |
Die Effizienzhaus Stufe wird nach den technischen Mindestanforderungen der KfW Förderprogramme definiert und ist Voraussetzung für die KfW 40 Förderung, egal ob für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung.
Effizienzhaus Standards unterscheiden sich vor allem durch ihren Energiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude.
| Effizienzhaus Standard | Energiebedarf | Aktuell KfW förderfähig im Neubau |
| Effizienzhaus 40 | 40 % | Ja, dauerhaft |
| Effizienzhaus 55 | 55 % | Ja, aber nur befristet bis spätestens 31.12.2026 |
| Effizienzhaus 70 | 70 % | Im Neubau derzeit nicht gefördert |
| Effizienzhaus 85 | 85 % | Im Neubau derzeit nicht gefördert |
Seit dem 16. Dezember 2025 fördert die KfW im Rahmen des Programms Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude vorübergehend auch die Effizienzhaus Stufe 55, um den Bauüberhang bei bereits genehmigten Vorhaben zu aktivieren. Diese Sonderförderung ist zeitlich begrenzt und richtet sich vor allem an Bauherren mit vorliegender Baugenehmigung. Ein Tipp für die Planung. Die dauerhaft geförderte Stufe Effizienzhaus 40 bietet langfristig den verlässlicheren Weg durch die Energiewende.
Ein Effizienzhaus 40 erreicht seine Energieeffizienz durch das Zusammenspiel mehrerer technischer Komponenten. Dazu gehören eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle, moderne Heiztechnik, kontrollierte Lüftung und der Nachweis geringer Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus.
Der Wärmeschutz bildet die wichtigste Grundlage des Effizienzhaus 40 Standards. Ziel ist es, Wärmeverluste über Dach, Außenwände und Fenster möglichst gering zu halten und so den Energieaufwand für Heizung und Warmwasser dauerhaft zu senken.
| Bauteil | Typische Maßnahme |
| Außenwand | Hochleistungsdämmung |
| Dach | starke Dachdämmung |
| Fenster | Dreifachverglasung |
| Bodenplatte | Perimeterdämmung |
Bei ISOWOODhaus wird dieser Wärmeschutz beispielsweise über den Wandaufbau in Holzrahmenbauweise umgesetzt, der hochwertige Dämmung mit ökologischen Baustoffen kombiniert.
Bis Mitte 2026 verlangte das Gebäudeenergiegesetz für neu eingebaute Heizungen eine pauschale 65 Prozent Erneuerbare Energien Pflicht. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 gilt, ist diese pauschale Pflicht ersatzlos entfallen. An ihre Stelle tritt für neu eingebaute fossile Heizungen im Bestand eine ab 2029 stufenweise steigende Bio Treppe. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine bestimmte Heiztechnik für ein Effizienzhaus 40 damit nicht mehr.
Unabhängig vom Gesetz bleibt der Verzicht auf fossile Wärmeerzeuger eine feste Förderbedingung der KfW. Für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, also das Effizienzhaus 40, darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden. Üblich sind stattdessen Wärmepumpen, oft kombiniert mit Solarthermie oder Photovoltaik.
Ein Effizienzhaus 40 benötigt in der Regel eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Dabei wärmt die Wärme aus der Abluft die frische Zuluft vor. Häufig ergänzen Photovoltaikanlagen und Stromspeicher die Anlagentechnik, um den Eigenstromverbrauch zu erhöhen und Heizkosten wie Stromkosten weiter zu senken.
Für die KfW Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude reicht die Einhaltung des Effizienzhaus 40 Standards allein nicht aus. Zusätzlich ist der Nachweis der Treibhausgasemissionen im gesamten Gebäudelebenszyklus vorgeschrieben, also inklusive Baustoffen, Haustechnik und Nutzerstrom. Dieser Nachweis erfolgt über eine Lebenszyklusanalyse nach den Bilanzierungsregeln des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Ein Grenzwert für das Treibhauspotenzial darf dabei nicht überschritten werden. Diese Anforderung gilt bereits für die Basisstufe Klimafreundliches Wohngebäude, unabhängig davon, ob zusätzlich ein QNG Zertifikat angestrebt wird. Mit dem freiwilligen Zertifikat nach QNG PLUS oder QNG PREMIUM lässt sich die höherwertige Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG erreichen, die einen größeren Kreditrahmen mitbringt.
Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Es löste das bisherige Gebäudeenergiegesetz zum 29. Juli 2026 ab. Rechtlich handelt es sich um ein Artikelgesetz. Das GEG wird also nicht durch ein völlig neues Regelwerk ersetzt, sondern umbenannt und in wesentlichen Teilen reformiert, auch das GEG Referenzgebäude als Vergleichsgröße bleibt technisch bestehen. Am wichtigsten für Bauherren ist, dass die Austauschpflicht für alte Öl und Gasheizungen sowie die 65 Prozent Erneuerbare Energien Pflicht bei neu eingebauten Heizungen gestrichen wurden. Beim Neubau bleibt das Anforderungsniveau im Übrigen unverändert. Ein Effizienzhaus 40 erfüllt die energetischen Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes in jedem Fall.
Der Bau eines Effizienzhaus 40 wird über verschiedene KfW Programme unterstützt, deren Konditionen sich 2026 in mehreren Punkten geändert haben.
Über das Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude fördert die KfW den Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in folgenden Stufen.
| Förderstufe | Max. Förderkredit pro Wohneinheit | Besonderheit |
| Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40) | bis zu 100.000 € | LCA Nachweis verpflichtend |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | bis zu 150.000 € | zusätzlich QNG PLUS oder QNG PREMIUM Zertifikat |
| Effizienzhaus 55 (befristet) | bis zu 100.000 € | kein LCA Nachweis nötig, aber keine Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse, befristet bis spätestens 31.12.2026 |
Die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder mit dem Programm Wohneigentum für Familien für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen. Aktuelle Konditionen finden sich im Förderprodukt Klimafreundlicher Neubau der KfW.
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt können zusätzlich das Programm Wohneigentum für Familien nutzen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach Kinderzahl und danach, ob zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erreicht wird.
| Anzahl Kinder | Kredit ohne QNG | Kredit mit QNG |
| 1 bis 2 Kinder | 170.000 € | 220.000 € |
| 3 bis 4 Kinder | 200.000 € | 250.000 € |
| ab 5 Kinder | 220.000 € | 270.000 € |
Weitere Informationen bietet die offizielle KfW Seite zum Programm 300.
Für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus 40 steht der Wohngebäude Kredit 261 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung. Seit der BEG Reform vom 21. Juli 2026 gilt für alle Effizienzhaus Stufen ein einheitlicher Förderkredit Rahmen von 150.000 Euro je Wohneinheit. Gleichzeitig wurden die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt.
| Förderstufe | Tilgungszuschuss | Mögliche Boni |
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | Nachhaltigkeits Klasse +5 %, WPB Bonus +10 %, SerSan Bonus +15 % |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | Nachhaltigkeits Klasse +5 %, WPB Bonus +10 %, SerSan Bonus +15 % |
| Effizienzhaus 70 EE | entfällt | Nachhaltigkeits Klasse +5 %, WPB Bonus +10 %, SerSan Bonus +5 % |
Beim Effizienzhaus 40 EE lassen sich Tilgungszuschuss und Boni theoretisch bis auf 40 % des Kreditbetrags summieren, also bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit, sofern Nachhaltigkeitsklasse, Worst Performing Building Bonus und Bonus für serielles Sanieren zusammenkommen. Ein separater Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG lässt sich bei paralleler KfW Förderung derselben Maßnahme nicht zusätzlich nutzen. Neuanträge nach den reformierten Konditionen sind laut Ankündigung voraussichtlich erst ab Ende September 2026 wieder möglich, bereits erteilte Förderzusagen bleiben davon unberührt.
Ein Effizienzhaus 40 verursacht in der Bauphase höhere Investitionskosten als ein konventioneller Neubau, senkt aber langfristig Energiekosten, Heizkosten und CO2 Ausstoß.
Die Mehrkosten entstehen vor allem durch hochwertige Dämmung, moderne Heiztechnik, Lüftungsanlage und die notwendige Energieplanung. Je nach Gebäudetyp, Grundriss und Ausstattungsstandard schwanken die in der Praxis berichteten Zusatzkosten stark. In verschiedenen Studien und Bauprojekten finden sich Angaben zwischen niedrigen fünfstelligen und sechsstelligen Beträgen. Eine belastbare Einschätzung für das eigene Vorhaben liefert nur eine individuelle Kostenberechnung mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz.
Der wirtschaftliche Vorteil eines Effizienzhaus 40 liegt im deutlich reduzierten Energieaufwand gegenüber einem Standardneubau. Wie schnell sich die Mehrkosten amortisieren, hängt stark von der individuellen Energiepreisentwicklung, der genutzten Förderung und der konkreten Gebäudetechnik ab und lässt sich pauschal nicht seriös beziffern. Eine Energieeffizienz Expertin oder ein Energieeffizienz Experte kann anhand der individuellen Rahmenbedingungen eine belastbare Amortisationsrechnung erstellen.
Für die Planung und Bauphase ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz ohnehin verpflichtend, um alle Effizienzhaus 40 Anforderungen nachzuweisen und die Fördermittel zu beantragen. Die KfW unterstützt diese Fachplanung und Baubegleitung mit einem eigenen Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten.
Für ein individuell geplantes Effizienzhaus 40 in ökologischer Holzrahmenbauweise bietet ISOWOODhaus ein auf gesundes Wohnklima ausgerichtetes Baukonzept. Neben dem Wandaufbau spielt dabei das Thema gesundes Wohnen eine zentrale Rolle. Ökologische Baustoffe wirken sich direkt auf Raumklima und Wohnkomfort in der eigenen Immobilie aus, ein Aspekt, der beim Effizienzhaus 40 neben der reinen Energiekennzahl zunehmend an Bedeutung gewinnt, insbesondere im Zusammenspiel mit dem LCA Nachweis für die KfW Förderung.
Die europäische Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2030 alle Neubauten in der EU als Nullemissionsgebäude errichtet werden müssen. Für neue öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2028. Ein Nullemissionsgebäude verursacht im Betrieb keine direkten CO2 Emissionen aus fossilen Brennstoffen, benötigt nur sehr wenig Energie und deckt diesen Energieaufwand überwiegend vor Ort aus erneuerbaren Quellen. Deutschland setzt die Vorgaben der Richtlinie über das Gebäudemodernisierungsgesetz schrittweise um und treibt damit die Energiewende im Gebäudesektor weiter voran. Ein Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe, PV Anlage und niedrigem Treibhauspotenzial im Lebenszyklus liegt damit bereits sehr nah an dem Standard, der ab 2030 ohnehin verpflichtend wird. Wie sich ökologische Baustoffe auf diese Klimabilanz auswirken, zeigt ISOWOODhaus unter anderem bei Holzbau und Klimaschutz.
Das Effizienzhaus 40 bleibt 2026 der zentrale, dauerhaft geförderte Neubaustandard in Deutschland, anders als das nur befristet geförderte Effizienzhaus 55. Die Erfüllung der Effizienzhaus 40 Anforderungen eröffnet einen breiten Fördermix aus dem Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude, der Familienförderung KfW 300 und, im Bestand, der reformierten Sanierungsförderung über KfW 261. Der neue gesetzliche Rahmen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt bei der Heiztechnik zwar mehr Freiheit, an den KfW Förderbedingungen für ein klimafreundliches Wohngebäude ändert das jedoch nichts Grundlegendes. Mit Blick auf den ab 2030 verpflichtenden Nullemissionsgebäude Standard bildet ein gut geplantes KfW 40 Haus eine zukunftssichere Grundlage für energieeffizientes, klimafreundliches Wohnen.
Die Mehrkosten hängen stark von Gebäudetyp, Grundriss und gewählter Anlagentechnik ab. Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Eine individuelle Kostenschätzung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz liefert die verlässlichste Grundlage für die eigene Planung.
Das Effizienzhaus 40 verlangt einen niedrigeren Primärenergiebedarf und zusätzlich den Nachweis der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus über eine Lebenszyklusanalyse. Das Effizienzhaus 55 kommt ohne diesen Nachweis aus, wird aber im Neubau nur befristet bis spätestens 31.12.2026 gefördert, während das Effizienzhaus 40 dauerhaft förderfähig bleibt.
Für die KfW Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude ist die Lebenszyklusanalyse verpflichtend, unabhängig davon, ob zusätzlich das QNG Zertifikat angestrebt wird. Wird ein Effizienzhaus 40 ohne KfW Förderung errichtet, ist dieser Nachweis nicht zwingend vorgeschrieben.
Das Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude, das Programm Wohneigentum für Familien und die Bundesförderung für effiziente Gebäude lassen sich für dieselbe Wohneinheit nicht gleichzeitig nutzen. Vor der Antragstellung lohnt sich daher ein Vergleich, welches Programm für die eigene Situation die höchste Förderung ergibt.
Der ab 2030 verpflichtende Nullemissionsgebäude Standard der EU stellt noch höhere Anforderungen als das aktuelle Effizienzhaus 40. Ein heute errichtetes Effizienzhaus 40 mit erneuerbarer Heiztechnik und niedrigem Treibhauspotenzial erfüllt jedoch bereits wesentliche Kernanforderungen dieses künftigen Standards und bleibt damit eine zukunftsfähige Basis.
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ISOWOOD ist beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin bauaufsichtlich zugelassen und mit dem Ü-Zeichen zertifiziert. Die Produktion des Dämmstoffes wird zwei Mal jährlich fremd überwacht und zertifiziert. Bei der werkseigenen Produktionskontrolle wird bei jedem Bauvorhaben eine Dämmstoffprobe entnommen und im eigenen Labor untersucht und dokumentiert. So wird eine gleichbleibende Qualität garantiert.
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