Tim Kirchhoff Für jeden Neubau in Deutschland ist der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht. Das Schriftstück muss sofort nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt werden. Für Bauherren ergeben sich hier verschiedene Fragen, die wir mit dem folgenden Artikel versuchen möchten zu beantworten.
Energieausweis muss nach Fertigstellung Neubau erstellt werden: Laut dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis direkt nach Fertigstellung erstellt bzw. der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.
Beim Neubau ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig: Da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen, muss der Energieverbrauch anhand von Bauphysik, Standardklima und Nutzerprofilen rechnerisch ermittelt werden.
Wichtige Kennzahlen beim Verkauf und bei Vermietung: Eine Farbskala zeigt Interessenten neben der Energieeffizienz auch die zukünftigen Heizkosten sowie den CO2-Ausstoß.
Es handelt sich dabei offizielles Dokument, welches die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und dadurch den energetischen Zustand vergleichbar macht. Der Energieausweis soll beim Immobilienverkauf bzw. der Vermietung den Käufern bzw. den Mietern einen Überblick über die zu erwartenden Warmwasser- und Heizkosten verschaffen.
Es handelt sich um ein Pflichtdokument beim Neubau eines Wohngebäudes und ist daher gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Im Energieausweis wird die energetische Qualität des Hauses dokumentiert, weshalb er bereits für die Bauabnahme zwingend erforderlich ist.
Der sogenannte Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis berechnet neben dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser auch worauf es bei der energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle ankommt und welche Art von Heizung installiert werden muss.
Da der Ausweis nicht nur für Käufer, Mieter und Banken wichtig ist, müssen Bauherren schon bei der Planung der Immobilie darauf achten, dass alle Punkte aus dem GEG eingehalten werden, damit es später nicht zu Schwierigkeiten bei der Erstellung des Energieausweises kommt. Dies erklärt, warum es so wichtig ist, bei der Hausplanung bereits an die Energiesysteme von morgen zu denken und in Bezug darauf mit einem verlässlichen Baupartner zusammenzuarbeiten, der die verschiedenen Systeme beim Hausbau anbietet.
In erster Linie dient der Bedarfsausweis oder der Verbrauchsausweis zur Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes, um so für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Gleichzeitig sollen der Klimaschutz durch das Einsparen von CO₂ gefördert und Modernisierungsanreize für Vermieter bzw. Anreize für energieeffizientes Bauen gesetzt werden.
Der Energieausweis informiert sowohl Käufer als auch Mieter über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Dadurch können nicht nur die ungefähren Heizkosten abgeschätzt werden, sondern auch verschiedene Immobilien leichter miteinander verglichen werden. Gemäß der Energieeinsparverordnung ist der Energieausweis Pflicht sowohl bei Immobilienverkäufen als auch bei Vermietungen und wird per Gesetz vorgeschrieben.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen. Während der Bedarfsausweis beim Neubau von Wohngebäuden vorgeschrieben ist, ist der Verbrauchsausweis hier nicht zulässig, da es noch keine Verbrauchsdaten aus den letzten drei Jahren gibt.
| Art Energieausweis | Grundlage | Vorteil | Nachteil | Kosten | Pflicht |
| Bedarfsausweis | Technische Analyse der Gebäudehülle und Heizung | unabhängig vom Nutzerverhalten; objektiver Vergleich von Immobilien | deutlich teurer als der Verbrauchsausweis; basiert auf Berechnungen und nicht dem tatsächlichen Verbrauch; hoher Aufwand bei der Datenerfassung; keine Aussage über die "echten" Kosten des Gebäudes | zwischen 300 bis 1.000 Euro und mehr | Bei Neubauten oder bei älteren Bestandsgebäuden vor 1978; es werden neben der Bauweise auch die Dämmung und die Heiztechnik berücksichtigt |
| Verbrauchsausweis | Heizverbrauchsdaten der letzten drei Jahre | günstig und einfach zu erstellen | stark abhängig vom Heizverhalten der Bewohner | zwischen 25 bis 150 Euro | Bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten oder ab Baujahr 1978; für den Neubau nicht relevant, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen |
| NRW.Bank-Förderdarlehen | Das Land NRW unterstützt mit günstigen Darlehen, insbesondere Familien und einkommensstärkere Gruppen | ||||
| Baukindergeld/Familienförderung | Spezielle Programme wie "Wohneigentum für Familien" unterstützen neue Bauvorhaben mit Krediten bis zu 100.000 Euro und Tilgungszuschüssen. |
Zu den wesentlichen Unterschieden der beiden Arten von Energieausweisen zählt, dass der Bedarfsausweis genauere Daten zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes liefert, während der Verbrauchsausweis eher den Ist-Zustand des bisherigen Energieverbrauchs abbildet.
Der Energieausweis für einen Neubau wird nach dessen Fertigstellung auf Basis des berechneten Energiebedarfs erstellt. Der Energieausweis muss rechtzeitig nach Abschluss der Baumaßnahme von einem qualifizierten Fachmann erstellt und auf Verlangen vorgelegt werden. Dazu berechnet ein qualifizierter Energieberater oder Architekt den Bedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Dämmung gemäß Standard nach der Energieeinsparverordnung. Der Energiebedarfsausweis muss zwingend bei der Bauabnahme übergeben werden und wird häufig zusammen mit dem Bauantrag eingereicht.
Diese wird gebildet durch den theoretischen Energiebedarf, welcher auf Basis der Bauplanung und der technischen Auslegungen ermittelt wird. Dabei wird auch der Ort, also die geographische Lage des Gebäudes, berücksichtigt, da regionale Klimabedingungen Einfluss auf die Berechnung des Energiebedarfs haben. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Datenquellen und -grundlagen:
| Datenquellen und -grundlagen | Erläuterungen |
| Bauphysik & Gebäudehülle | Dazu zählen Angaben zum Aufbau der Außenwände, zur Dachdämmung, der Kellerdämmung sowie zur Art der Fenster und Türen. |
| Anlagentechnik | Beinhaltet detaillierte Angaben zur Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftungsanlage sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Solarthermie). |
| Neubau-Standard nach GEG | Berechnung nach den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes, welche beim Neubau eines Gebäudes mindestens dem Standard Effizienzhaus 55 entsprechen müssen. |
| Benötigte Unterlagen | Grundrisspläne, Ansichten, Schnitte, Baupläne und Baubeschreibungen |
Das Berechnungsverfahren basiert nicht auf dem tatsächlichen Verbrauch, sondern auf einer theoretischen Berechnung der energetischen Qualität des Gebäudes.
Wesentliche Grundlagen des Berechnungsverfahrens gemäß GEG sind:
Bauphysik & Gebäudehülle
Technische Gebäudeausstattung
Standort & Klima – Standardklima-Daten
Nutzerunabhängige Daten – Standardisierte Annahmen zu Raumtemperatur und Nutzerverhalten
Die Berechnung läuft nach einem fest vorgeschriebenen Schema ab:
Datenaufnahme: Qualifizierte Energieberater oder Architekten analysieren die Baupläne, die technischen Datenblätter sowie die Gebäudehülle.
Berechnung der Nutzfläche: Relevante Gebäudenutzfläche wird ermittelt.
Ermittlung Energiebedarf: Primärenergiebedarf (umweltrelevante Energiekennwerte) und der Endenergiebedarf (tatsächlich benötigte Energiemenge) werden berechnet.
Abschluss: Der Energieausweis mit einer Gültigkeit von 10 Jahren wird erstellt.
In der Praxis zeigt sich, dass die Umsetzung der Berechnungsvorschriften für den Energieausweis Neubau meist reibungslos verläuft, jedoch können je nach Gebäudetyp und Komplexität unterschiedliche Erfahrungen bei der Anwendung gemacht werden.
Die Ausstellung eines Energieausweises für eine Immobilie darf laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur von qualifizierten Fachleuten wie Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder zertifizierte Messdienstleister erfolgen. Voraussetzung für deren Qualifikation ist eine spezielle Weiterbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Die Ausstellung des günstigeren Verbrauchsausweises kann auch über einen Online-Anbieter erfolgen.
Für den Energieausweis im Neubau gelten in Deutschland strenge gesetzliche Vorgaben, welche in erster Linie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind. Die Einhaltung der Energieausweis-Pflicht wird dabei durch verschiedene behördliche Stellen sowie Medien kontrolliert, um die Umsetzung der energetischen Vorschriften sicherzustellen. Bauherren, die hierbei auf der sicheren Seite sein wollen, sollten beim Bau einer neuen Immobilie von Anfang an auf das energieeffiziente Haus mit moderner Haustechnik und einem geradlinigen Design setzen.
Bei einem Neubau ist die Ausstellung eines Energieausweises gemäß dem Gebäudeenergiegesetz zwingend erforderlich. Spätestens bei der Fertigstellung des Gebäudes muss der Energieausweis vorliegen und dem Eigentümer des Gebäudes übergeben werden. Die Pflicht zur Ausstellung gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Bauherren werden zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises verpflichtet. Dieser muss auf den energetischen Kennwerten der Planung gemäß DIN 18599 basieren.
Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis den potenziellen Käufern bzw. Mietern vorgelegt werden. Fehlt der Energieausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Im Übrigen gehört es zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, dass ein Energieausweis vorliegt. Dies gilt für jede Immobilienanzeige, egal ob es sich um einen Verkauf oder um eine Vermietung handelt.
Seit dem 1. November 2020 werden im GEG das frühere Energieeinspargesetz (EnEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energiewärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst.
Zu den wesentlichen Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gehören die „Erneuerbare-Energien-Quote“, die besagt, dass ein Neubau mindestens 65 % der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen muss sowie der Neubaustandard EH 55. Letzteres besagt, dass neugebaute Immobilien mindestens als Effizienzhaus 55 errichtet werden müssen. Der Primärenergiebedarf darf hierbei nur maximal 55 % eines Referenzgebäudes betragen.
Beim Neubau eines Gebäudes ist der Energieausweis Pflicht, um den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Dämmung, Heiztechnik und Bauweise berechnen zu können. Die folgende Tabelle gibt Informationen über die wichtigsten Inhalte, welche im Energiebedarfsausweis vorhanden sein müssen:
| Inhalte im Ausweis | Erläuterungen |
| Energiebedarfsausweis-Charakter | Da es keine Verbrauchswerte gibt, muss der Energie-Bedarf errechnet werden. |
| Energieeffizienzklasse | Einordnung von A+ bis H; ein Neubau erreicht in der Regel A+ oder A |
| Kennwerte in kWh/m²a | Der Primärenergiebedarf zeigt die Umweltwirkung inklusive der Vorketten der Energieträger, während der Endenergiebedarf die benötigte Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasser zeigt. |
| Daten zum Gebäude | Baujahr, Anschrift, Nutzungsart, Wohnfläche |
| Anlagetechnik | Informationen zu Heizungsart, Warmwasserbereitung und Einsatz von erneuerbaren Energien |
| CO2-Emissionen | Ausweisung des jährlichen Kohlendioxid-Ausstoßes |
| Empfehlungen zur Modernisierung | Gibt es auch sehr oft bei einem Neubau. |
Zu den entscheidenden Werten im Energieausweis gehören neben dem Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/m²a auch die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) sowie der Primärenergiebedarf. Diese Werte zeigen den energetischen Zustand, die zu erwartenden Heizkosten sowie die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes auf einen Blick. Mit einem niedrigen Wert (grüner Bereich) im Ausweis wird auf eine hohe Effizienz und einen niedrigen Energieverbrauch des Gebäudes hingewiesen.
Bei diesem Wert handelt es sich um den wichtigsten Indikator für die tatsächlichen Kosten der Heizung. Mit ihm wird angegeben, wie viel Energie pro Quadratmeter und Jahr für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt wird. Hierzu zählen auch die Energieverluste.
Mit diesem Wert werden auch die Verluste bei der Energieerzeugung, Förderung und dem Transport berücksichtigt. Dies bedeutet, dass mit dem Primärenergiebedarf die ökologische Qualität des Energieträgers bewertet wird.
Im Ausweis wird die Energieeffizienzklasse für das Wohngebäude auf einer Skala von A+ (sehr effizient, grün) bis H (sehr ineffizient, rot) angegeben. Die Energieeffizienzklasse basiert auf dem Endenergiebedarf.
Der Energieausweis ist sowohl für Baufamilien/Eigentümer als auch für Immobilienverkäufer/Vermieter ein zentrales Dokument, welches die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet.
Die Kennzahlen im Energieausweis haben sowohl für den Immobilienwert als auch beim Verkauf des Gebäudes große Relevanz, wenn es um die Attraktivität des Gebäudes bzw. um den Verkaufspreis geht. Ein Gebäude mit einer sehr guten Energieeffizienzklasse (A bis C) erzielt in der Regel einen höheren Verkaufspreis, da Käufer mit geringeren Nebenkosten rechnen müssen. Sind die Verbrauchswerte zu hoch (F bis H) schreckt dies potenzielle Käufer ab oder führt zu erheblichen Preisabschlägen, da oftmals eine energetische Sanierung ansteht.
Zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zählen die Art des Ausweis (Bedarfsausweis, Verbrauchausweis), das Baujahr des Gebäudes, der Energieträger, die Effizienzklasse und der Endenergiebedarf.
Durch den Energieausweis wird die Bauplanung von Anfang an maßgeblich beeinflusst. Mit dem Ausweis werden Baufamilien und Architekten gezwungen, die Energieeffizienz als integralen Bestandteil der Entwurfsplanung zu betrachten.
Die thermische Hülle des Gebäudes muss optimiert werden. Dies bedeutet, dass bei der Planung darauf geachtet werden muss, dass die beheizte Wohnfläche von der kalten Außenluft, dem Erdreich oder den unbeheizten Räumen getrennt werden muss. Des Weiteren müssen Planer Wärmebrücken (Balkonanschlüsse, Rollladenkästen usw.) rechnerisch minimieren und eine luftdichte Ausführung gewährleisten.
Um den geforderten Endenergiebedarf zu senken, sind hohe Dämmstandards für Fassaden, Dächer und Kellerdecken erforderlich. Die modernen Effizienzstandards erfordern oft Dämmstärken, die über die Mindestanforderungen des GEG hinausgehen, um eine gute Energieeffizienz zu erreichen.
Mit dem Energieausweis werden Systeme mit erneuerbaren Energien favorisiert. Positiv auf eine gute Einstufung wirken sich Wärmepumpen aus. Ebenfalls zum Standard zählen moderne Brennwertkessel in Kombination mit Solarthermie.
Grundsätzlich führt der Einsatz fossiler Brennstoffe zu einer schlechteren Bewertung im Bedarfsausweis. Aus diesem Grund sollten bei der Planung Wärmepumpen sowie Holzpellets favorisiert werden.
Um hohe Lüftungswärmeverluste zu vermeiden, werden beim Hausbau gerne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingeplant. Des Weiteren tragen eine effiziente Wärmeverteilung durch Flächenheizungen und eine intelligente Steuerungstechnik (Smart Home) zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs bei.
Beim Hausbau fokussiert sich die Planung zunehmend auf den Einsatz von umweltfreundlichen und langlebigen Materialien, die nicht nur den Verbrauch an Energie senken, sondern auch die CO2-Bilanz verbessern.
Beim Neubau wird ein Bedarfsausweis bzw. Energiebedarfsausweis benötigt, der in der Regel zwischen 300 und 700 Euro kostet. Allerdings werden diese Kosten von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
Die Kosten für den Energieausweis sind sowohl vom Aufwand als auch von der Größe des Gebäudes abhängig. Im Schnitt fallen folgenden Kosten an:
| Hausart | Kostenübersicht |
| Einfamilienhaus | zwischen 300 und 700 Euro |
| Mehrfamilienhaus | Fixpreis zwischen 300 bis 500 Euro; zuzüglich 30 bis 50 Euro pro Wohneinheit |
Die Kosten für den Energieausweis sind nicht gesetzlich festgelegt und können je nach Gebäudeart und Aufwand variieren. Ebenfalls ein wichtiger Einflussfaktor sind die Region und der Anbieter, der die Ausstellung vornimmt.
Es gibt einige effektive Wege, die Kosten für den Energieausweis zu senken.
BAFA Förderung: Sowohl für die Energieberatung als auch für die Erstellung des Energieausweises können Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genutzt werden. Hier werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten übernommen.
Kombi-Pakete: Wird der Energieausweis über den Architekten bzw. Energieberater, der den Bau energetisch plant, erstellt, ist dies meist günstiger als eine separate Beauftragung.
Steuerliche Absetzung: Die Kosten für den Energieausweis können oftmals als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Der Energieausweis bietet deutlich mehr als nur die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach dem GEG. Er dient als zentrales Planungsinstrument mit langfristigen ökonomischen und ökologischen Vorteilen.
| Vorteile | Informationen |
| Attraktivität des Gebäudes & Immobilienwertsteigerung | Mit dem "grünen" Energieausweis wird der Wert des Gebäudes deutlich gesteigert. Bei Verkauf und Vermietung ist er gegenüber Käufer und Mieter ein starkes Argument, da diese auf niedrige Nebenkosten achten. |
| Senkung der Betriebskosten | Das energieeffiziente Haus verbraucht weniger Heizenergie, was zu niedrigen Energiekosten führt. |
| Zugang zu Fördermitteln | Der Energieausweis ist oft die Basis für günstige KfW-Förderkredite oder BAFA-Zuschüsse. |
| Planungssicherheit & Qualitätssicherung | Anhand der detaillierten energetischen Bewertung werden Schwachstellen bei der Dämmung oder der Anlagentechnik frühzeitig erkannt. |
| Verbesserung Wohnkomfort | Eine hochwertige Dämmung sowie moderne Heiztechniken sorgen für ein besseres Raumklima und ein höheres Wohlbefinden. |
| Zukuftssicherheit | Der moderne Standard beugt zukünftigen Nachrüstungspflichten vor und schützt vor steigenden CO2-Preisen. |
Rund um den Energieausweis gibt es eine Reihe von Fehlern, die immer wieder begangen werden. Wir möchten die wichtigsten erläutern.
Dazu zählen sehr häufig die falsche Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) zu wählen. Auch falsche Angaben zu Dämmung, Fensterqualität oder Baujahr führen zu einem falschen energetischen Wert.
Dazu zählen neben den falschen Angaben zur Dämmung und dem Baujahr auch die Abgrenzung der thermischen Hülle (beheiztes Volumen). Aufgrund von Kosteneinsparungen werden auch Abstimmungen mit dem verantwortlichen Architekten vergessen.
Dazu zählen, dass Gebäude sehr oft nur nach den Mindestanforderungen gebaut werden, anstatt langfristig und effizient zu planen. Sehr oft werden auch die verschiedenen Fördermöglichkeiten genutzt, was wiederum einige Nachteile mit sich bringt.
Der Energieausweis ist direkt nach der Baufertigstellung verpflichtend zu erstellen. Laut dem GEG ist für neu errichtete Gebäude der Bedarfsausweis erforderlich. Dieser muss spätestens bei der Bauabnahme vorliegen. Bereits in der Planungsphase wird dieser Ausweis zur Dokumentation des energetischen Standards benötigt.
Spätestens bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie ist der Energieausweis dem Käufer oder den Mietern vorzulegen.
Beim Verkauf oder der Vermietung eines Neubaus ist es gesetzlich vorgeschrieben, in Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu machen. Diese Vorgaben sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt und dienen dazu, potenziellen Käufern oder Mietern bereits im Vorfeld einen transparenten Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes zu verschaffen.
Zu den wichtigsten Pflichtangaben in Immobilienanzeigen beim Neubau zählen:
Art des Energieausweises: Es muss angegeben werden, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis handelt. Beim Neubau ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig.
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch: Der im Energieausweis ausgewiesene Wert in kWh pro Quadratmeter und Jahr muss genannt werden, um die energetischen Eigenschaften des Gebäudes vergleichbar zu machen.
Wesentliche Energieträger für die Heizung: Angaben zum verwendeten Energieträger (z. B. Gas, Strom, Wärmepumpe) sind verpflichtend.
Baujahr des Gebäudes: Das Jahr der Fertigstellung des Neubaus muss in der Anzeige stehen.
Energieeffizienzklasse: Die Einordnung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse (A+ bis H) ist ebenfalls Pflicht.
Gültigkeitsdatum des Energieausweises: Das Ablaufdatum des Energieausweises muss angegeben werden.
Diese Angaben sind sowohl bei Online-Immobilienanzeigen als auch in Printmedien verpflichtend. Wer als Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter diese Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nicht macht, riskiert ein Bußgeld gemäß GEG. Die vollständige und korrekte Angabe der energetischen Eigenschaften des Gebäudes sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern erhöht auch die Attraktivität der Immobilie für potenzielle Käufer oder Mieter.
Ein Tipp für Bauherren und Eigentümer: Halten Sie alle relevanten Daten aus dem Energieausweis griffbereit, um bei der Erstellung von Immobilienanzeigen schnell und unkompliziert alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können. So vermeiden Sie Verzögerungen beim Verkauf oder der Vermietung und präsentieren Ihr Gebäude von Anfang an als energieeffiziente und zukunftssichere Immobilie.
Der Energieausweis ist beim Neubau gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens zur Fertigstellung vorliegen. Dabei ist ausschließlich der Energiebedarfsausweis zulässig, da keine Verbrauchsdaten existieren.
Für Bauherren ist der Energieausweis mehr als eine Pflicht: Er beeinflusst bereits die Planung, insbesondere bei Dämmung, Heiztechnik und der Wahl erneuerbarer Energien. Gleichzeitig liefert er wichtige Kennzahlen zu Energieeffizienz, Heizkosten und CO₂-Ausstoß.
Wer frühzeitig auf einen guten energetischen Standard achtet, profitiert langfristig von niedrigeren Betriebskosten, besseren Fördermöglichkeiten und einer höheren Immobilienbewertung.
Ja, der Energieausweis ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Laut GEG muss der Eigentümer unverzüglich nach Fertigstellung einen Energiebedarfsausweis erstellen lassen. Der Energieausweis muss außerdem der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
Dieser darf nur von qualifizierten Fachleuten wie Energieberater, Architekten, Bauingenieure usw. erstellt werden.
Je nach Aufwand und Größe des Gebäudes kostet er zwischen 300 und 700 Euro.
Erforderlich ist der Bedarfsausweis, der auf den berechneten energetischen Eigenschaften des Gebäudes basiert.
Ab dem Ausstellungstag ist der Energieausweis in Deutschland 10 Jahre gültig.
Der Energieausweis wird häufig per E-Mail verschickt. Vor dem offiziellen Versand kann eine PDF-Vorschau genutzt werden, um die Angaben und Gebäudedaten schnell und unkompliziert zu überprüfen.
Bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
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ISOWOOD ist beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin bauaufsichtlich zugelassen und mit dem Ü-Zeichen zertifiziert. Die Produktion des Dämmstoffes wird zwei Mal jährlich fremd überwacht und zertifiziert. Bei der werkseigenen Produktionskontrolle wird bei jedem Bauvorhaben eine Dämmstoffprobe entnommen und im eigenen Labor untersucht und dokumentiert. So wird eine gleichbleibende Qualität garantiert.
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