Tim Kirchhoff
Der Kaufvertrag für das Baugrundstück ist unterschrieben. Doch mit einem Mal sehen Grundstückseigentümer sich mit einem neuen Problem konfrontiert. Die Rede ist hierbei von der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ). Diese sind im Bebauungsplan zu finden und gehören zu den Vorgaben, die vom zukünftigen Bauherr beim Hausbau beachtet werden müssen. In vielen Fällen kann bzw. darf das Traumhaus nicht nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen gebaut werden. Wir möchten nicht nur die beiden Kennzahlen näher erläutern, sondern auch aufzeigen, wie diese mit dem GRZ-/GFZ-Rechner bestimmt werden und was beim Hausbau rund um das Traumhaus beachtet werden muss.
Die Bedeutung der GRZ: Mit der GRZ wird angegeben, wie viele Quadratmeter Gebäudegrundfläche pro Quadratmeter Fläche des Grundstücks bebaut werden dürfen.
Die Berechnung der GRZ: Folgende Formel wird für die Berechnung der GRZ genutzt: Bebaubare Fläche in Quadratmeter, geteilt durch die Grundstücksfläche in Quadratmeter.
Rechtliche Grundlagen von GRZ und Co.: Die Flächen der Vollgeschosse werden von der Gemeinde im Bebauungsplan geregelt, während die GRZ in § 19 der Baunutzungsverordnung geregelt wird.
Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl bestimmen, in welchem Umfang ein Grundstück baulich genutzt werden darf. Beide Kennzahlen sind in der Regel im Bebauungsplan angegeben und müssen bei der Planung eines Hauses berücksichtigt werden. Abweichungen können dazu führen, dass das Bauvorhaben angepasst werden muss oder in der vorgesehenen Form nicht genehmigt wird.
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass grundsätzlich 40 Prozent der maßgeblichen Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Die rechtliche Grundlage bildet § 19 der Baunutzungsverordnung.
Bei der Berechnung wird nicht ausschließlich die Grundfläche des Wohnhauses berücksichtigt. Auch Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen und bestimmte unterirdische Anlagen können auf die zulässige Grundfläche angerechnet werden. Unbefestigte Gartenflächen oder Dachüberstände ohne eigene Stützen bleiben dagegen in der Regel unberücksichtigt.
In der Planungspraxis wird häufig zwischen GRZ I und GRZ II unterschieden. Die GRZ I bezieht sich vor allem auf das Hauptgebäude und die unmittelbar damit verbundenen Gebäudeteile. Bei der GRZ II werden zusätzlich unter anderem Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen einbezogen. Diese Begriffe stehen jedoch nicht ausdrücklich in der Baunutzungsverordnung. Welche Flächen im konkreten Fall angerechnet werden, sollte daher anhand des Bebauungsplans und der Vorgaben der zuständigen Baubehörde geprüft werden.
Die zulässige Grundfläche lässt sich mit folgender Formel berechnen.
Grundstücksfläche × GRZ = zulässige Grundfläche
Bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück und einer festgesetzten GRZ von 0,2 ergibt sich eine zulässige Grundfläche von 120 Quadratmetern.
600 m² × 0,2 = 120 m²
Für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und bestimmte Nebenanlagen darf die festgesetzte GRZ unter den Voraussetzungen des § 19 Absatz 4 BauNVO grundsätzlich um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Der Bebauungsplan kann hierzu jedoch abweichende Regelungen enthalten.
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur maßgeblichen Grundstücksfläche zulässig ist. Sie begrenzt damit die Fläche, die sich insgesamt auf die Vollgeschosse eines Gebäudes verteilen darf. Die rechtlichen Vorgaben enthält § 20 der Baunutzungsverordnung.
Für die Berechnung werden die Außenmaße der Vollgeschosse herangezogen. Welche Etagen als Vollgeschosse gelten, richtet sich nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Balkone, Loggien, Terrassen und bestimmte Nebenanlagen bleiben bei der Ermittlung grundsätzlich unberücksichtigt. Der Bebauungsplan kann außerdem festlegen, dass einzelne Flächen in anderen Geschossen einbezogen werden müssen.
Die Geschossfläche ist nicht mit der Wohnfläche gleichzusetzen. Bei der Wohnflächenberechnung werden beispielsweise bestimmte Flächen nur anteilig oder gar nicht angerechnet. Die GFZ berücksichtigt dagegen grundsätzlich die Außenmaße der anrechenbaren Vollgeschosse.
Die maximal zulässige Geschossfläche wird wie folgt berechnet.
Grundstücksfläche × GFZ = zulässige Geschossfläche
Ist für ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück eine GFZ von 0,8 festgesetzt, dürfen die anrechenbaren Vollgeschosse zusammen eine Geschossfläche von höchstens 800 Quadratmetern aufweisen.
1.000 m² × 0,8 = 800 m²
Die zulässige Fläche kann sich dabei auf mehrere Vollgeschosse verteilen. Die GFZ legt jedoch nicht allein fest, wie hoch ein Gebäude sein darf. Hierfür sind zusätzlich die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse, die Gebäudehöhe und weitere baurechtliche Vorgaben entscheidend.
Ermitteln Sie, wie viel Fläche Sie auf Ihrem Grundstück bebauen dürfen – oder prüfen Sie Ihre Planung gegen die Werte aus dem Bebauungsplan.
Ihr Ergebnis
Ihre Kennzahlen
Wesentliche rechtliche Grundlage der beiden Kennzahlen ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO), welche im weiteren Verlauf für die Angaben in den Bebauungsplänen verantwortlich ist.
Die Grundflächenzahl wird in der BauNVO in § 19 Abs. 4 S. 1 geregelt. Im Städtebau sollen so ungenutzte bzw. brachliegende Grundstücke in Bauland umgewandelt werden, um dadurch die Entwicklung der Stadtgestaltung zu beeinflussen. So entstehen je nach Bedarf Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen oder Sonderbauflächen.
Die gesetzliche Grundlage zur Geschossflächenzahl kann in § 20 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachgelesen werden. Mit der Kennzahl soll festgelegt werden, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt sind.
In den Bebauungsplänen werden die Kennzahlen festgelegt. So regelt die Grundflächenzahl, wie viele Quadratmeter des Grundstücks bebaut werden dürfen, um ein Grundstück effizient zu nutzen. Bei der Grundflächenzahl geht es nicht nur um ökologische Aspekte, sondern vielmehr um ausreichend Fläche zur Versickerung von Regenwasser.
Für die Bebauungspläne ist die Geschossflächenzahl ein sehr wichtiger Faktor, da die Werte je nach Baugebiet sehr unterschiedlich ausfallen können. Je nach städtebaulichen Zielsetzungen können die Geschossflächenzahlen sehr unterschiedlich ausfallen. Maßgeblich dabei sind immer die Dichte sowie die Ausnutzung im städtischen Raum, wie zum Beispiel in einem Baugebiet mit hohem Wohnraumbedarf.
Neben GRZ und GFZ spielen weitere Kennzahlen wie die Baumassenzahl oder die WGFZ (Wohngebäudeflächenzahl) eine Rolle bei der Planung der Bebauung. Besonders bei Grundstücken mit mehreren Stockwerken und einem ausgebauten Dachgeschoss ist es wichtig, die Gesamtgeschossfläche exakt zu ermitteln und in Verhältnis zur Grundstücksgröße zu setzen. Die Bruttogrundfläche aller Stockwerke – inklusive Dachgeschoss – bildet dabei die Basis für die Berechnung.
Auch Nebenanlagen wie Carports oder Terrassen können den Anteil der überbauten Fläche erhöhen und sollten nicht vernachlässigt werden. Für eine realistische Planung helfen Orientierungswerte aus dem Bebauungsplan, um eine Überschreitung von zulässigen Flächen zu vermeiden. Eine Überschreitung der Baumassenzahl oder ein falsches Verhältnis zwischen Wohn- und Nutzfläche kann zu Problemen bei der Genehmigung führen – besonders, wenn Nebenanlagen oder zusätzliche Stockwerke nachträglich berücksichtigt werden sollen.
Die Baumassenzahl (BMZ) gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Geregelt wird dies in § 19 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung. Die Baumasse muss dabei vom Fußboden der untersten Vollgeschosse bis zur Decke der obersten Vollgeschosse ermittelt werden.
Um die beiden Kennzahlen besser zu verstehen, haben wir uns sowohl den Einfluss auf die Gebäudeplanung als auch die Auswirkung auf die Grundstücksnutzung näher angeschaut.
Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eines Grundstücks spielt die Grundflächenzahl (GRZ) eine wichtige Rolle. Der Käufer erfährt so, wie viel Prozent der Fläche vom Grundstück bebaut werden dürfen. Dadurch wird für ihn klar, ob er auf dem Grundstück weitere Nebengebäude wie zum Beispiel eine Garage oder ein Gartenhaus bauen darf. Für den Verkäufer dagegen spielt die Höhe der Grundflächenzahl eine viel wichtigere Rolle. Je höher diese ist, umso teurer kann er das Grundstück verkaufen bzw. umso höher ist der Grundstückswert.
Anders sieht es bei der Geschossflächenzahl aus. Bauherren erfahren dadurch nicht nur die bebaubare Fläche eines Grundstücks, sondern auch die Höhe der gebauten Gebäude, da alle Flächen der Geschosse addiert werden müssen.
Grundstücke lassen sich durch die beiden Kennzahlen optimal nutzen. So müssen für Gebiete mit hohem Wohnraumbedarf mehr Gebäude mit vielen Geschossen gebaut werden. Dies erklärt die Höhe der Kennzahl.
Mit der Grundflächenzahl (GRZ) lassen sich in einem Gebiet Freiflächen, Gärten und Zufahrten planen, um auf der einen Seite für eine bessere Versickerung von Regenwasser zu sorgen und auf der anderen Seite auch dem Natur- und Artenschutz gerecht zu werden. Des Weiteren soll mit der Kennzahl verhindert werden, dass durch das Bauen von Häusern das Landschaftsbild zerstört wird. Ist die Bebauungsdichte in einem Gebiet zu hoch, gehen wertvolle Grünflächen verloren, was sich wiederum negativ auf Flora und Fauna auswirkt.
Mit den Geschossflächenzahlen soll dafür gesorgt werden, dass in den einzelnen Gebieten die angepasste und harmonische Bebauungsdichte eingehalten wird. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Werte zur Orientierung. Diese lauten:
Kleinsiedlungsgebiete (WS), Wochenendhausgebiete: 0,2
Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete: 0,4
Besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Dörfliche Wohngebiete (MDW): 0,6
Urbane Gebiete (MU): 0,8
Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), Sonstige Sondergebiete: 0,8 bis 1,0
Vorteile von Online-Tools – Mit den verschiedenen Online Tools zur Berechnung der beiden Kennzahlen lassen diese sich schnell und einfach ermitteln, ohne dass besondere mathematische Kenntnisse und Formeln nötig sind. Des Weiteren lassen sich die Ergebnisse visuell darstellen, sodass die spätere Planung deutlich einfacher vonstatten gehen kann. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Baukosten aus, da es deutlich seltener zu Fehlplanungen kommt.
Sehr oft kommt es bei einem Baugrundstück zu Fehlinterpretationen der Werte, sodass viele Bauherren ihren Traum vom eigenen Haus in Gefahr sehen. Sie sollten sich von augenscheinlich ungünstigen Werten nicht entmutigen lassen und sich die Informationen von einem Experten erläutern lassen. So erfährt der Grundstückseigentümer am besten, wieviel Fläche von seinem Grundstück bebaut werden darf und wo eventuell Abstriche gemacht werden müssen. Dies wiederum ist wichtig, wenn es um die Entscheidung geht, ob das Grundstück gekauft werden soll.
Insbesondere bei den Geschossflächenzahlen kommt es sehr häufig zu Fehlern und Missverständnissen bei der Berechnung. Grundsätzlich wird nur die bebaute Geschossfläche berücksichtigt. Laien machen jedoch den Fehler, dass sie Freiflächen und Grünanlagen in die Berechnung mit einbeziehen. Des Weiteren kommt es sehr oft vor, dass Bauherren die lokalen Bauvorschriften aus dem Bebauungsplan der Gemeinde nicht kennen oder diese bei ihrer Planung rund um das neue Haus nicht berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es immer wichtig, dass vor Baubeginn die Landesbauverordnungen gründlich geprüft werden müssen. Bei Unsicherheiten sollten Bauherren immer einen Architekten zurate ziehen.
Für eine erfolgreiche Planung eines Bauvorhabens ist es essenziell wichtig, die Werte rund um Geschoss- und Grundflächenzahl zu kennen, da es ansonsten zu unliebsamen Überraschungen kommen kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es bereits bei der Grundrisserstellung, die exakte Größe aller Räume im Zuge der Wohnflächenberechnung einzutragen. Zum Schluss werden für alle Vollgeschosse sämtliche Werte der Räume addiert, um das Ergebnis mit der maximal möglichen Wohnfläche zu vergleichen.
Bevor ein Grundstück gekauft wird, sollte immer ein Blick in den jeweiligen Bebauungsplan der Gemeinde geworfen werden, da sich bereits durch die GRZ sowie die anderen Werte erkennen lässt, ob die eigenen Wünsche und Vorstellungen für das neue Haus sich mit den Vorgaben decken. Wird dies nicht beachtet, muss die Baufamilie Abstriche bei der Planung machen oder sich generell nach einem anderen Grundstück umschauen.
Darüber hinaus lohnt sich auch der Blick auf ergänzende Kennzahlen wie die WGFZ oder die Bruttogrundfläche, um mithilfe aktueller Orientierungswerte die bauliche Ausnutzung des Grundstücks noch gezielter bewerten zu können. Gerade bei komplexeren Bauprojekten hilft die Kombination aus WGFZ und Bruttogrundfläche, realistische Raumkonzepte zu entwickeln und mögliche Flächenreserven frühzeitig zu erkennen.
Um die GRZ zu berechnen, wird die bebaubare Grundfläche in Quadratmeter durch die Grundstücksfläche in Quadratmeter geteilt.
Diese sind im jeweiligen Bebauungsplan zu finden und werden dort als Dezimalzahl dargestellt.
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine verbindliche Obergrenze, an die sich sowohl Bauherren als auch Architekten zwingend halten müssen. Nur in einigen Fällen kann durch die Baubehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Im Besonderen gilt dies nur, wenn städtebauliche oder architektonische Gründe vorliegen, die eine höhere Bebauungsdichte rechtfertigen würden.
Bei Wohnflächen handelt es sich um Flächen, die direkt zu einer Wohnung gehören, also ohne Keller, Dachboden, Treppenhaus und Gemeinschaftsräume. Geschossflächen ist die Summe der Außenmaße aller Vollgeschosse. Je nach Anzahl der Vollgeschosse können diese Flächen größer sein als die Grundstücksflächen.
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