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Fünfgeschossiges Haus: Planung, Kosten und Bauweise im Überblick

Fünfgeschossiges Haus: Planung, Kosten und Bauweise im Überblick

Ein fünfgeschossiges Haus zählt zu den anspruchsvolleren Bauvorhaben im deutschen Baurecht. Anders als beim klassischen Einfamilienhaus greifen bei dieser Gebäudehöhe umfangreichere Vorgaben zu Statik, Brandschutz und Erschließung, die schon in der frühen Planungsphase berücksichtigt werden müssen. Die Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und Rettungswege steigen mit der Zahl der Geschosse deutlich an, weshalb Bauherren ein solches Vorhaben in der Regel als Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten oder als größeres Wohnprojekt für mehrere Generationen planen.

Die Anzahl der Geschosse bestimmt dabei nicht nur die Wohnfläche und den Grundriss, sondern auch, welcher Gebäudeklasse das Bauvorhaben zugeordnet wird. Diese Einstufung entscheidet wiederum über Genehmigungsverfahren, Baumaterial und die Höhe der Baukosten. Eine frühzeitige Beschäftigung mit diesen Zusammenhängen vermeidet Verzögerungen im Bauantrag und unerwartete Mehrkosten.

Bauweise, Genehmigung, Kosten und Bauzeit eines fünfgeschossigen Hauses hängen eng zusammen und lassen sich mit dem heutigen Stand des mehrgeschossigen Holzbaus deutlich flexibler gestalten als noch vor wenigen Jahren.

Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp: Das Wichtigste im Überblick

  • Gebäudeklasse: Ein fünfgeschossiges Haus fällt in der Regel in Gebäudeklasse 5, was höhere Anforderungen an Brandschutz und Statik mit sich bringt.

  • Bauweise: Die Auswahl reicht von Massivbau über Holzrahmenbau bis zu modularen, seriellen Baukonzepten, die Bauzeit und Kosten reduzieren können.

  • Aufzugpflicht: Ein Aufzug ist ab einer bestimmten Gebäudehöhe beziehungsweise Geschosszahl in den meisten Bundesländern verpflichtend.

  • Baukosten: Die Kosten für ein fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus liegen je nach Ausstattung, Region und Bauweise deutlich über denen eines Einfamilienhauses.

  • Bauplanung: Eine durchdachte Planung von Grundriss, Statik, Fundament und Baugenehmigung ist für den Projekterfolg entscheidend.

Was ist ein fünfgeschossiges Haus?

Ein fünfgeschossiges Haus ist ein Gebäude mit fünf übereinanderliegenden Vollgeschossen, das üblicherweise als Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten genutzt wird. Die Geschosse verteilen sich meist auf Erdgeschoss, drei Obergeschosse und ein Dach- oder Staffelgeschoss, wobei die genaue Aufteilung von Grundstück, Bebauungsplan und Nutzungskonzept abhängt.

Im Städtebau gilt ein fünfgeschossiges Haus als klassisches Gebäude der mittleren bis höheren Geschossbauweise. Es nutzt den städtischen Raum optimal aus und schafft auf vergleichsweise kleiner Grundfläche viele Wohnräume, was es besonders für Nachverdichtung, Kapitalanlageprojekte und generationenübergreifendes Wohnen attraktiv macht. Die Planung unterscheidet sich aufgrund der Höhe erheblich von einem zweigeschossigen Einfamilienhaus, denn Rettungswege, Erschließung und die statische Auslegung müssen von Beginn an mitgedacht werden.

Welcher Gebäudeklasse gehört ein fünfgeschossiges Haus an?

Ein fünfgeschossiges Haus wird in den meisten Fällen der Gebäudeklasse 5 zugeordnet, da diese Kategorie Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 Metern bis zur Hochhausgrenze sowie Sonderbauten mit mehreren Nutzungseinheiten umfasst. Maßgeblich für die Einstufung sind die Höhe des obersten Aufenthaltsraums über der Geländeoberfläche, die Anzahl der Nutzungseinheiten und die Grundfläche der einzelnen Einheiten.

Ein Vollgeschoss hat nach den meisten Landesbauordnungen eine Mindesthöhe von 2,30 Metern. Bei fünf Vollgeschossen samt Deckenaufbauten ergibt sich daraus rechnerisch bereits eine beträchtliche Gesamthöhe, die schnell über der 13-Meter-Grenze der Gebäudeklasse 5 liegt. Die Gebäudeklasse ist damit kein reines Verwaltungsdetail, sondern beeinflusst direkt Genehmigungsverfahren, Baustoffwahl und Kosten.

Kriterien der Gebäudeklassen im Überblick

Gebäudeklasse Gebäudehöhe Typische Nutzung
GK 1 bis 2 bis 7 Meter Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser
GK 3 bis 7 Meter, andere Bauart freistehende Gebäude mit mehreren Nutzungseinheiten
GK 4 bis 13 Meter mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser
GK 5 über 13 Meter oder Sonderbauten fünfgeschossige Häuser, größere Wohnkomplexe

Welche Baugenehmigung ist für ein fünfgeschossiges Haus notwendig?

Für ein fünfgeschossiges Haus ist grundsätzlich ein Bauantrag mit vollständigen Planunterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich, ergänzt um Nachweise zu Statik, Brandschutz und Schallschutz. Da Gebäude der Gebäudeklasse 5 häufig als Sonderbau eingestuft werden, verlangt die Behörde in der Regel ein eigenständiges Brandschutzkonzept eines Fachplaners.

Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit sind der Bebauungsplan und die jeweilige Landesbauordnung, die Vorgaben zu Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Abstandsflächen und zulässiger Bauhöhe machen. Die Höhe eines fünfgeschossigen Gebäudes beeinflusst dabei unmittelbar die gesetzlichen Abstandsflächen zu Nachbargrenzen, da höhere Gebäude in der Regel größere Abstände einhalten müssen. Eine frühzeitige Prüfung, ob das Grundstück die geplante Geschosszahl überhaupt zulässt, erspart Bauherren spätere Überraschungen in der Detailplanung.

Welche Bauweise eignet sich für ein fünfgeschossiges Haus?

Für ein fünfgeschossiges Haus stehen grundsätzlich Massivbau, Holzrahmenbau und Massivholzbau zur Wahl, wobei die Bauweise maßgeblich von den brandschutztechnischen Anforderungen der Gebäudeklasse 5 abhängt. Der klassische Massivbau galt lange als Standard für höhere Gebäude, doch der mehrgeschossige Holzbau hat sich in den letzten Jahren durch überarbeitete Brandschutzregelungen deutlich weiterentwickelt.

Grundlage dafür ist die Muster-Holzbaurichtlinie, die 2024 aktualisiert wurde und tragende, aussteifende sowie raumabschließende Holzbauteile auch in Gebäudeklasse 5 ermöglicht. Voraussetzung ist, dass die Bauteile feuerbeständig ausgeführt werden und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten erreichen.

Fünfgeschossiges Haus in Holzrahmenbauweise

Ein fünfgeschossiges Haus in Holzrahmenbauweise ist heute unter bestimmten brandschutztechnischen Voraussetzungen realisierbar, etwa durch eine allseitige Bekleidung der Holzbauteile mit nichtbrennbaren Baustoffen. Diese sogenannte Kapselbauweise sorgt dafür, dass die tragenden Holzelemente im Brandfall ausreichend lange geschützt bleiben, ohne auf die ökologischen Vorteile des Baustoffs Holz zu verzichten.

Der Vorteil dieser Bauweise liegt in der hohen Vorfertigung. Wandelemente, Decken und teils ganze Raummodule entstehen witterungsunabhängig im Werk und werden anschließend auf der Baustelle montiert, was die Rohbauzeit erheblich gegenüber einer klassischen Baustellenfertigung verkürzt.

Modulares und serielles Bauen

Modulares und serielles Bauen mit Holz beschleunigt die Errichtung mehrgeschossiger Gebäude, da große Bauteile oder ganze Raumzellen im Werk vorgefertigt und witterungsunabhängig montiert werden. Gerade bei fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern mit wiederkehrenden Grundrissen lassen sich so Bauzeit und Kosten spürbar senken.

Als Unternehmen aus dem ökologischen Holzfertigbau befasst sich auch ISOWOODhaus mit mehrgeschossigen Wohnkonzepten in Holzbauweise. Über die Schwestermarke ISOWOODbau, die sich auf größere Bauprojekte wie Geschosswohnungsbau spezialisiert, sind laut Unternehmensangaben mit Holzfertigbauweise bis zu fünf oder sechs Geschosse realisierbar, abhängig von den jeweiligen baurechtlichen Vorgaben.

Welche Anforderungen bestehen an Statik und Fundament?

Die Statik eines fünfgeschossigen Hauses muss deutlich höhere Lasten aus Eigengewicht, Nutzung und Windeinwirkung abtragen als bei niedrigeren Gebäuden, weshalb tragende Wände, Decken und Gründung entsprechend dimensioniert werden müssen. Ein Tragwerksplaner berechnet dabei nicht nur die vertikale Lastabtragung, sondern auch die Aussteifung gegen horizontale Kräfte wie Wind.

Das Fundament eines fünfgeschossigen Hauses fällt entsprechend massiver aus als bei einem Einfamilienhaus und wird meist als Bodenplatte mit tiefer liegender Gründung oder als Kellergeschoss ausgeführt. Die Bodenbeschaffenheit des Baugrunds spielt dabei eine zentrale Rolle, denn ein Baugrundgutachten gibt Aufschluss darüber, ob eine Flachgründung ausreicht oder eine Tiefgründung mit Pfählen erforderlich ist.

Wie wird der Brandschutz bei einem fünfgeschossigen Haus sichergestellt?

Der Brandschutz eines fünfgeschossigen Hauses wird über feuerbeständige tragende und aussteifende Bauteile, ausreichend dimensionierte Rettungswege und gegebenenfalls technische Anlagen wie Rauchmelder oder Sprinkleranlagen sichergestellt. Da Gebäude der Gebäudeklasse 5 als Sonderbau gelten, verlangen die Landesbauordnungen in der Regel eine Feuerwiderstandsklasse von F90 für tragende Wände und Decken.

Bei Holzbauten regelt die Muster-Holzbaurichtlinie die konkreten konstruktiven Anforderungen, etwa die Kapselung brennbarer Bauteile mit nichtbrennbaren Bekleidungen. Zusätzlich müssen Nutzungseinheiten brandschutztechnisch voneinander getrennt sein, damit sich ein Brand nicht ungehindert über mehrere Geschosse ausbreiten kann.

Ist ein Aufzug bei einem fünfgeschossigen Haus Pflicht?

Ein Aufzug ist bei einem fünfgeschossigen Haus in den meisten Bundesländern verpflichtend, da die Aufzugpflicht in der Regel ab einer Gebäudehöhe von 13 Metern oder bei mehr als drei oberirdischen Geschossen greift. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich zwischen den Landesbauordnungen, weshalb eine frühzeitige Rücksprache mit der zuständigen Behörde sinnvoll ist.

Über die reine Pflicht hinaus trägt ein Aufzug maßgeblich zur Barrierefreiheit und zur besseren Vermietbarkeit der oberen Etagen bei. Gerade bei Kapitalanlageprojekten wirkt sich ein barrierefreier Zugang zu allen Geschossen positiv auf die langfristige Wertentwicklung der Immobilie aus.

Wie werden Grundriss und Wohnfläche geplant?

Der Grundriss eines fünfgeschossigen Hauses muss deutlich mehr Anforderungen erfüllen als der eines Einfamilienhauses, da neben den Wohnungsgrundrissen auch Erschließungsflächen wie Treppenhaus, Aufzug und Flure sinnvoll in die Gesamtfläche integriert werden müssen. Jede Wohneinheit sollte dabei unabhängig nutzbar sein und über eigene Sanitär- und Küchenbereiche verfügen.

Die Treppenposition ist bei der Grundrissplanung eines fünfgeschossigen Hauses besonders entscheidend, da sie gleichzeitig als Fluchtweg dient und die Erschließung mehrerer Wohnungen pro Etage beeinflusst. Bei der Verteilung der Wohnfläche auf die einzelnen Geschosse spielt zudem die Zielgruppe eine Rolle. Kompakte Apartments eignen sich oft für die unteren Geschosse, großzügigere Familienwohnungen für die oberen Etagen, während ein Staffelgeschoss mit Dachterrasse häufig als besonderes Ausstattungsmerkmal dient. Eine durchdachte Grundrissplanung für Mehrfamilienhäuser berücksichtigt zudem Schallschutz zwischen den Wohneinheiten und eine flexible Aufteilung für unterschiedliche Haushaltsgrößen.

Welche Rolle spielen Fassade und Dämmung?

Fassade und Dämmung eines fünfgeschossigen Hauses müssen neben energetischen Anforderungen auch brandschutztechnische Vorgaben erfüllen, da Außenwandbekleidungen in Gebäudeklasse 5 besonderen Prüfanforderungen unterliegen. Bei Holzfassaden kommen deshalb geprüfte Systeme mit nachgewiesener Feuerwiderstandsdauer zum Einsatz.

Die Dämmung orientiert sich an den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und wirkt sich direkt auf den späteren Energieverbrauch der Wohneinheiten aus. Bei mehrgeschossigen Holzgebäuden werden für tragende Außenwände häufig mehrschichtige Wandaufbauten mit hoher Dämmwirkung und gleichzeitig ausreichendem Feuerwiderstand kombiniert.

Wie wirkt sich die Bauweise auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit aus?

Die Bauweise eines fünfgeschossigen Hauses beeinflusst maßgeblich dessen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, wobei der Holzbau durch die Speicherfähigkeit von CO₂ im Baumaterial und die geringere Herstellungsenergie gegenüber mineralischen Baustoffen punktet. Ein gut gedämmtes, luftdichtes Gebäude reduziert den Heiz- und Kühlbedarf über die gesamte Nutzungsdauer spürbar.

Zusätzlich lassen sich mehrgeschossige Wohnprojekte mit erneuerbaren Energiequellen wie Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen kombinieren, um einen möglichst niedrigen Energiestandard zu erreichen. Diese Aspekte gewinnen bei fünfgeschossigen Häusern zusätzlich an Bedeutung, da sich Effizienzverbesserungen über mehrere Wohneinheiten hinweg besonders stark auf die Gesamtbilanz auswirken.

Was kostet ein fünfgeschossiges Haus?

Die Kosten für ein fünfgeschossiges Haus setzen sich aus Grundstück, reinen Baukosten, Baunebenkosten und Erschließung zusammen und liegen bei einem Mehrfamilienhaus dieser Größenordnung deutlich über denen eines Einfamilienhauses. Die reinen Baukosten für ein schlüsselfertiges Mehrfamilienhaus bewegen sich je nach Ausstattung, Energiestandard und Region grob zwischen 2.500 und 4.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Bei fünf Geschossen kommen zusätzliche Kostenfaktoren wie Aufzug, aufwendigere Statik, erhöhter Brandschutz und eine massivere Gründung hinzu, die den Quadratmeterpreis gegenüber einem dreigeschossigen Gebäude weiter steigen lassen. Kosten für Infrastruktur wie Treppenhaus, Aufzug und technische Anlagen verteilen sich bei einem fünfgeschossigen Gebäude jedoch auf mehr Parteien, was die Wirtschaftlichkeit gegenüber kleineren Bauvorhaben spürbar erhöhen kann.

Kostenübersicht für ein fünfgeschossiges Haus

Kostenposition Richtwert
Baukosten schlüsselfertig 2.500 bis 4.500 Euro/m²
Baunebenkosten ca. 15 bis 20 % der Baukosten
Erschließungskosten 10 bis 15 % des Grundstückspreises
Aufzuganlage zusätzlich mehrere zehntausend Euro
Brandschutzmaßnahmen GK 5 zweistelliger Prozentanteil der Rohbaukosten möglich

Wie lange dauert der Bau eines fünfgeschossigen Hauses?

Die Bauzeit eines fünfgeschossigen Hauses hängt stark von der gewählten Bauweise ab und reicht von rund zwölf bis achtzehn Monaten bei konventioneller Bauweise bis zu deutlich kürzeren Zeiträumen bei modularem oder seriellem Bauen mit Holz. Vorgefertigte Elemente aus dem Werk verkürzen vor allem die witterungsabhängige Rohbauphase auf der Baustelle erheblich.

Zusätzlich beeinflusst die Genehmigungsdauer den Gesamtzeitplan. Da Gebäude der Gebäudeklasse 5 häufig als Sonderbau gelten, kann das Genehmigungsverfahren durch zusätzliche Brandschutzprüfungen mehrere Monate in Anspruch nehmen, weshalb eine realistische Zeitplanung sowohl die reine Bauzeit als auch die vorgelagerte Planungs- und Genehmigungsphase berücksichtigt.

Fünfgeschossiges Haus im Vergleich zu anderen Haustypen

Nicht jedes Bauvorhaben benötigt tatsächlich fünf Geschosse. Im Vergleich zu kleineren Bauformen bedeutet ein fünfgeschossiges Haus deutlich mehr Aufwand bei Statik, Brandschutz und Genehmigung, dafür aber auch mehr Wohnraum auf gleicher Grundfläche und eine bessere Verteilung der Infrastrukturkosten auf mehrere Parteien. Ein Blick auf die gängigsten Alternativen zeigt, wo die Unterschiede konkret liegen.

Fünfgeschossiges Haus versus zweigeschossiges Einfamilienhaus

Ein zweigeschossiges Einfamilienhaus hat zwei Vollgeschosse ohne Dachschrägen und bietet Familien und Paaren übliche Wohnflächen zwischen 140 und 170 Quadratmetern, verteilt auf Wohnbereich, Küche und Bad im Erdgeschoss sowie Kinderzimmer und Ankleide im Obergeschoss. Ein fünfgeschossiges Haus übertrifft diese Wohnfläche durch die zusätzlichen Etagen um ein Vielfaches, benötigt dafür aber auch einen Aufzug, eine aufwendigere Statik und ein eigenständiges Brandschutzkonzept, das beim zweigeschossigen Haus komplett entfällt.

Auch bei den Kosten zeigt sich der Unterschied deutlich:

  • Zweigeschossiges Haus, Baukosten pro m²: 2.000 bis 3.500 Euro

  • Zweigeschossiges Haus, schlüsselfertig als Fertighaus: ab 2.000 bis 2.200 Euro pro m²

  • Zweigeschossiges Haus, Gesamtkosten: 350.000 bis 600.000 Euro

  • Zweigeschossiges Haus mit Keller: zusätzlich 50.000 bis 100.000 Euro

  • Fünfgeschossiges Haus, Baukosten pro m²: 2.500 bis 4.500 Euro

  • Fünfgeschossiges Haus, schlüsselfertig: die genannten 2.500 bis 4.500 Euro gelten bereits als Preis für die schlüsselfertige Ausführung

  • Fünfgeschossiges Haus, Gesamtkosten: meist im Millionenbereich, bedingt durch die deutlich größere Wohnfläche

  • Fünfgeschossiges Haus mit Keller: zusätzlich rund 500 Euro pro m² Kellerfläche, in Summe je nach Grundfläche schnell im sechsstelligen Bereich

Der höhere Quadratmeterpreis beim fünfgeschossigen Haus entsteht vor allem durch die Aufzuganlage und den erhöhten Brandschutz der Gebäudeklasse 5, die beim zweigeschossigen Haus komplett entfallen. Die absolute Kellerkosten-Differenz fällt beim fünfgeschossigen Haus zudem deutlich höher aus, da sich der Quadratmeterpreis auf eine wesentlich größere Grundfläche bezieht.

Fünfgeschossiges Haus versus zweigeschossiges Haus mit Dachgeschoss

Ein Dachgeschoss mit Kniestock unter Satteldach oder Walmdach schafft beim zweigeschossigen Haus zusätzlichen Wohnraum, bringt durch Dachschrägen aber gewisse Nachteile bei der Möblierung mit sich. Bei einem fünfgeschossigen Haus fällt dieses Problem in den unteren vier Geschossen weg, da diese als vollwertige Vollgeschosse ohne Dachschrägen geplant werden. Lediglich ein mögliches Staffelgeschoss im obersten Stockwerk bringt ähnliche Einschränkungen mit sich wie ein klassisches Dachgeschoss.

Fünfgeschossiges Haus versus Zweifamilienhaus, Stadtvilla und Bungalow

Ein Zweifamilienhaus eignet sich für zwei Parteien auf einem Grundstück, ein fünfgeschossiges Haus dagegen für zehn bis zwanzig Wohneinheiten und damit für ein deutlich größeres Investitionsvolumen. Eine Stadtvilla punktet mit Großzügigkeit auf meist zwei bis drei Vollgeschossen und bewegt sich damit kostenseitig zwischen einem zweigeschossigen Haus und einem fünfgeschossigen Gebäude. Ein Bungalow wiederum bietet als ebenerdiges Modell die höchste Barrierefreiheit ganz ohne Treppen, während ein fünfgeschossiges Haus diese erst durch einen verpflichtenden Aufzug erreicht.

Direkter Vergleich auf einen Blick

Kriterium Fünfgeschossiges Haus Zweigeschossiges Einfamilienhaus
Gebäudeklasse in der Regel GK 5 in der Regel GK 1 bis 2
Wohnfläche mehrere hundert bis über tausend m² ca. 140 bis 170 m²
Baukosten pro m² 2.500 bis 4.500 Euro 2.000 bis 3.500 Euro
Aufzugpflicht in den meisten Bundesländern ja nein
Brandschutzkonzept eigenständiges Konzept meist erforderlich in der Regel nicht erforderlich
Typische Nutzung Mehrfamilienhaus, Kapitalanlage selbst genutztes Wohnhaus für eine Familie

Fazit

Ein fünfgeschossiges Haus ist ein anspruchsvolles Bauvorhaben, das aufgrund seiner Höhe in der Regel der Gebäudeklasse 5 zugeordnet wird und damit besondere Anforderungen an Statik, Brandschutz, Fundament und Genehmigungsverfahren mit sich bringt. Sowohl Massivbau als auch moderner Holzbau kommen für diese Gebäudehöhe infrage, wobei die aktualisierte Muster-Holzbaurichtlinie den mehrgeschossigen Holzbau bis Gebäudeklasse 5 inzwischen deutlich vereinfacht hat.

Eine sorgfältige Planung von Grundriss, Wohnflächenverteilung, Energiestandard und Kosten gemeinsam mit erfahrenen Fachplanern minimiert Genehmigungsrisiken und macht die Bauzeit realistisch kalkulierbar. Modulare und serielle Bauansätze in Holzbauweise bieten dabei die Möglichkeit, Bauzeit und Kosten gegenüber der klassischen Baustellenfertigung spürbar zu reduzieren.

Für eine individuelle Einschätzung zum eigenen Bauvorhaben lohnt sich der Kontakt per E-Mail zu einem Fertighaus-Anbieter mit Erfahrung im mehrgeschossigen Holzbau. Nach einer unverbindlichen Anmeldung zum Beratungsgespräch lassen sich Bauort, Grundstück und persönliche Wünsche gemeinsam durchgehen, bevor die konkrete Planung beginnt.

FAQ – Häufige Fragen zu fünfgeschossigen Häusern

Ein fünfgeschossiges Haus erreicht je nach Geschosshöhe und Dachform meist eine Gebäudehöhe zwischen 14 und 17 Metern. Bereits das Überschreiten der 13-Meter-Grenze löst die Einstufung als Gebäudeklasse 5 aus.

Die Anzahl der Wohnungen hängt von Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und gewünschter Wohnungsgröße ab. Üblich sind bei einem fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus zwischen zehn und zwanzig Wohneinheiten mit zwei bis vier Wohnungen pro Geschoss.

Ein fünfgeschossiges Haus lässt sich theoretisch auch als großzügiges Einfamilienhaus für mehrere Generationen planen. In der Praxis überwiegt aufgrund der hohen Baukosten und des Flächenbedarfs jedoch die Nutzung als Mehrfamilienhaus mit vermietbaren Einheiten.

Ein fünfgeschossiges Haus kann sich als Kapitalanlage lohnen, da mehrere Wohneinheiten regelmäßige Mieteinnahmen erzeugen und sich Infrastrukturkosten auf mehr Parteien verteilen. Investoren sollten die höheren Baukosten der Gebäudeklasse 5 dennoch realistisch in die Renditerechnung einbeziehen.

Für ein fünfgeschossiges Haus sind neben dem Architekten üblicherweise ein Tragwerksplaner für die Statik, ein Brandschutzsachverständiger für das Brandschutzkonzept sowie ein Baugrundgutachter für die Gründung erforderlich.

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Mann mit kurzen, hellbraunen Haaren, blauen Augen und einem freundlichen Lächeln. Er trägt ein helles Poloshirt. Der Hintergrund ist unscharf und grünlich.
Autor: Tim Kirchhoff
Geschäftsführer
Tim Kirchhoff ist seit vielen Jahren eine treibende Kraft hinter der Isowoodhaus GmbH. Mit seiner Leidenschaft für nachhaltiges Bauen und seiner Expertise im Bereich Holzbau führt er das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft. Im Fokus seiner Arbeit stehen ökologische Bauweisen, innovative Technologien und die Schaffung gesunder Wohnräume. Als Geschäftsführer von Isowoodhaus setzt er wichtige Impulse in der Fertigbau-Branche und treibt die Weiterentwicklung des modernen Holzfertigbaus maßgeblich voran.

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ISOWOOD ist beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin bauaufsichtlich zugelassen und mit dem Ü-Zeichen zertifiziert. Die Produktion des Dämmstoffes wird zwei Mal jährlich fremd überwacht und zertifiziert. Bei der werkseigenen Produktionskontrolle wird bei jedem Bauvorhaben eine Dämmstoffprobe entnommen und im eigenen Labor untersucht und dokumentiert. So wird eine gleichbleibende Qualität garantiert.

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